Strafanzeigen wegen Widerstands in Mönchengladbach Zwei Attacken gegen Polizeibeamte

Mönchengladbach · Die Polizei musste am Sonntag gleich zweimal extrem aggressive Altstadtbesucher bändigen. Ein 21-Jähriger, der hinter einem Polizeiauto einen Rauchtopf gezündet hatte, wurde gefesselt. Und eine 25-Jährige kam in Gewahrsam, weil sie Polizistinnen angegriffen hatte.

 Am Sonntag leisteten Altstadtbesucher in Mönchengladbach erheblichen Widerstand gegen Polizeibeamte.

Am Sonntag leisteten Altstadtbesucher in Mönchengladbach erheblichen Widerstand gegen Polizeibeamte.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Zuerst zündete er einen verbotenen Rauchtopf hinter einem Polizeiauto, dann wurde er auch noch aggressiv. Am vergangenen Sonntag hat die Polizei in der Gladbacher Altstadt einem 27-Jährigen einen Platzverweis ausgesprochen, ein 21-Jähriger kam in Gewahrsam.

Der 21-Jährige hatte laut Zeugenaussagen gegen 3.15 gemeinsam mit einem 27-Jährigen den verbotenen Rauchtopf hinter einem an der Waldhausener Straße geparkten Polizeiauto gezündet. Während der 27-Jährige sich kooperativ verhielt, boykottierte der 21-Jährige die Identitätsfeststellung. Er trat dabei laut Polizeibericht so aggressiv auf, dass die Beamten ihm Handfesseln anlegen mussten. Dagegen sperrte sich der 21-Jährige massiv. Die Polizisten nahmen ihn in Gewahrsam.

Wie die Polizei mitteilte, ist der 21-Jährige bereits mehrfach wegen Gewalt- und Widerstandsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest im Polizeipräsidium schlug an. Nach Ausnüchterung entließ die Polizei den 21-Jährigen am nächsten Morgen. Die Beamten schrieben Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie wegen der Widerstandshandlungen.

Nur eine Stunde später kam es erneut zu einem tätlichen Übergriff auf Polizeibeamte. Gegen 4.15 Uhr leistet eine 25-Jährige – nach einer von ihr begangenen Körperverletzung vor einer Bar auf dem Kapuzinerplatz in der Altstadt – erheblichen Widerstand gegen mehrere Polizistinnen und einen Polizisten. Alle blieben unverletzt und dienstfähig. Die Polizei nahm die 25-Jährige sowie einen 26-Jährigen in Gewahrsam.

Die 25-Jährige war den Polizistinnen aufgefallen, weil sie nach dem 26-Jährigen getreten hatte. Als die Beamtinnen die Personalien der Frau feststellen wollten, weigerte sich diese, ihren Personalausweis zu zeigen. Sie schlug und trat in Richtung der Beamtinnen und beschimpfte sie. Da sich die 25-Jährige nicht beruhigen ließ, nahm die Polizei sie in Gewahrsam.

Auch während der Fahrt ins Polizeipräsidium und im Gewahrsam leistete die 25-Jährige erheblichen Widerstand. Sie schien unter starkem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln zu stehen. Einen freiwilligen Atemalkohol- sowie Drogenvortest verweigerte sie. Ein Arzt entnahm ihr eine Blutprobe.

Den 26-Jährige nahm die Polizei ebenfalls in Gewahrsam, um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu verhindern. Er wollte die Polizistinnen daran hindern, die 25-Jährige in ein Polizeiauto zu setzen.

Sowohl den 26-Jährigen als auch die 25-Jährige entließ die Polizei am folgenden Morgen aus dem Gewahrsam.

Die 25-Jährige erwarten nun Strafverfahren wegen der tätlichen Angriffe sowie wegen einfacher Körperverletzung. Gegen den 26-Jährigen schrieben die Beamten eine Ordnungswidrigkeit-Anzeige.

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