Mönchengladbach Zu Fuß über die A61 - wilde Verfolgungsjagd mit Polizei

Mönchengladbach · Um einer Verkehrskontrolle zu entgehen, haben sich vier Männer an der deutsch-niederländischen Grenze für eine halsbrecherische Flucht entschieden - ohne Erfolg. Sie endetet schließlich in Mönchengladbach.

Zwei der Flüchtenden wurden am Borussia-Park festgenommen. (Archivfoto)

Zwei der Flüchtenden wurden am Borussia-Park festgenommen. (Archivfoto)

Foto: Imago

Die niederländische Polizei verfolgte am frühen Montagmorgen kurz vor 3 Uhr einen Pkw, der in Roermond kontrolliert werden sollte. Die Flucht ging auf die A52 mit Fahrtrichtung Mönchengladbach, wobei die deutsche Polizei darüber informiert und um Unterstützung gebeten wurde.

An der Anschlussstelle Mönchengladbach-Hardt verließ der mit vier Personen besetzte Kleinwagen die Autobahn. Blaulicht und Anhaltezeichen wurden missachtet. Der Pkw raste mit bis zu 160 km/h auf der Vorster Straße durch die Stadt, wobei zusätzlich die Beleuchtung ausgeschaltet wurde.

Auf der Waldnieler Straße raste der Pkw ohne Licht auf die A 61, verließ diese in Holt, fuhr dort geradeaus in die Lilienthalstraße und fuhr sich in der Sackgasse schließlich fest, wobei der Wagen gegen einen Metallzaun stieß.

Die vier Insassen setzten ihre Flucht zu Fuß fort. In die Fahndung nach den vier Personen wurden auch Spürhunde und ein Hubschrauber eingebunden.

Zwei Männer liefen auf die Autobahn 61, die eine halbe Stunde gesperrt werden musste, bis die beiden mit Hilfe eines Hubschraubers in einer Böschung gestellt werden konnten.

Die zwei anderen Männer wurden nach Hinweisen von Zeugen am Borussia-Park festgenommen, wo sie versucht hatten, sich unter Lkws zu verstecken. Der Hintergrund der Flucht ist bislang unklar.

Bei den vier Festgenommenen handelt es sich um niederländische Staatsbürger. Die Männer im Alter von 23 bis 31 Jahren seien alle bereits polizeilich in Erscheinung getreten, teilte die Polizei Mönchengladbach mit.

Warum sie sich der Kontrolle in Roermond entzogen, sei nicht bekannt. Eine von ihnen aktuell begangene Straftat, außer den bei ihrer Flucht begangenen Verkehrsstraftaten, sei ebenfalls nicht bekannt, auch würden keine Hinweise hierfür vorliegen.

(csr)
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