Pläne für zentrales Grundstück in Mönchengladbach Ist Zukunft des Polizeipräsidiums textil?

Mönchengladbach · Die Stadt will das Areal in Hochschulnähe entwickeln. Das ist im Besitz des Landes, kann aber direkt an die Kommune vergeben werden – unter Bedingungen und mit schlüssigem Konzept. Textilbranche könnte eine Lösung sein.

 Altes Polizeipräsidium: Luftbild Luftaufnahme von der WFMG

Altes Polizeipräsidium: Luftbild Luftaufnahme von der WFMG

Foto: WFMG/Ulrich Zillmann

Es ist 3,5 Hektar groß, liegt mitten in Mönchengladbach und nahe der Hochschule. Experten nennen so etwas ein Filetstück. Das alte Polizeipräsidium an der Theodor.-Heuss-Straße weckt viele Fantasien und Begehrlichkeiten. Weshalb auch heftig darüber diskutiert wird. Fest steht: Das Grundstück ist im Besitz des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) und kann verkauft werden, wenn im Frühjahr 2019 die letzten Polizisten (Polizeiwache Rheydt) ausziehen.

Doch wer den Zuschlag erhält und was genau dort realisiert wird,  hängt vor allem davon ab, ob die Stadt Mönchengladbach zeitnah ein schlüssiges Konzept und Wertgutachten vorlegt. Die Planungshoheit liegt ohnehin bei der Kommune. Doch die Verantwortlichen im Rathaus wollen über die Stadttochter EWMG das Areal selbst entwickeln. Deshalb hat der Stadtrat eine Campus Mönchengladbach AG auf den Weg gebracht, die umsetzen soll, was im Zentrum der städtischen Argumentation steht: die enge Verzahnung mit der Hochschule, einer Landeseinrichtung. Der Campus soll über die Theodor-Heuss-Straße ins alte Polizeipräsidium entwickelt werden. Start-ups sollen einziehen, in einen Teil eine an die Hochschule angegliederte Cybercirme-Akademie. Das in die Jahre gekommene, nicht denkmalgeschützte Hochhaus auf dem Areal soll durch einen Neubau ersetzt werden.

Das alles reicht aber wohl noch nicht, damit die Stadt beim Land in die Position einer Art Vorkaufsrecht kommt. Diese Möglichkeit gibt es, wie in Paragraf 15 des Landes-Haushaltsgesetzes nachzulesen ist. Demnach dürfen Grundstücke nach Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags „direkt und ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung“ zum Beispiel an Gemeinden vergeben werden. Voraussetzung ist, dass dies der Erfüllung kommunaler Zwecke oder der Errichtung öffentlich geförderten Wohnraums dient. Nutzt die Stadt das Areal selber, gilt eine Bindungsfrist von 25 Jahren, in der ein Weiterverkauf nicht möglich ist.

Andernfalls kann das Land ein öffentliches Ausschreibungsverfahren starten und Bietern den Zuschlag geben, die sich vertraglich zur Realisierung städtebaulich oder wohnungspolitisch förderungswürdiger Vorhaben verpflichten oder entsprechende Auflagen erhalten. Wer vom Land oder in dessen Interesse genutzte Einrichtungen entwickelt, kann Grundstücke zu günstigeren Konditionen erhalten.

„Die Stadt hat mit dem Planungsrecht alle Möglichkeiten, die Entwicklung auf diesem Gelände zu steuern und zu bestimmen“, betont der Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete Jochen Klenner (CDU), der auch Sprecher im Unterausschuss BLB, Landesbetriebe und Sondervermögen ist. Wolle die Stadt selbst Besitzerin werden, gebe es Möglichkeiten eines Vorkaufsrechts nach Wertgutachten: „Entweder sie nutzt es langfristig selbst, schafft geförderten Wohnraum oder legt ein Nutzungskonzept vor, das landespolitische Bedeutung hat.“

Die Nähe zur Hochschule sieht auch Klenner als Pluspunkt. „Dabei sollten wir aber besonders Bereiche in den Blick nehmen, mit denen Mönchengladbach schon einen Namen hat: Und das ist ganz klar Textil.“ Eine Verbindung „Intelligenter Textilien“ mit Medizintechnik sei denkbar. Gespräche gebe es bereits.

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