Landgericht Mönchengladbach Zeugenaussagen zu Brandanschlag auf Wohnhaus

Mönchengladbach · Am dritten Prozesstag gegen zwei junge Männer aus Duisburg, die im vergangenen Oktober einen Molotow-Cocktail auf ein Mehrfamilienhaus in Rheydt geworfen haben sollen, bescheinigte ein Polizist dem mutmaßlichen Haupttäter ein „hohes Maß an Gefährlichkeit“.

 Neben dem Eingang zum Gerichtsgebäude in Mönchengladbach hängt ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht“.

Neben dem Eingang zum Gerichtsgebäude in Mönchengladbach hängt ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht“.

Foto: dpa/Marius Becker

Im Prozess wegen eines Brandanschlags auf ein Mehrfamilienhaus in Rheydt haben am dritten Prozesstag weitere Zeugen ausgesagt. Zwei junge Männer aus Duisburg müssen sich derzeit vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe zum versuchten Mord, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie versuchter schwerer Brandstiftung verantworten. Laut Anklage sollen die 20 und 25 Jahre alten verschwägerten Angeklagten im Oktober 2019 einen Molotow-Cocktail geworfen haben. Nur weil der Brandsatz nicht durchzündete, sei es nicht zum Vollbrand gekommen.

Der 25-jährige Hauptangeklagte hatte vor Gericht zugegeben, zwei Flaschen durch ein Fenster geworfen zu haben, in einer davon habe sich Benzin befunden. Als Motiv gab er Rache für einen zuvor erfolgten Angriff auf ihn an. Der 20-jährige Angeklagte hatte eingeräumt, seinen Schwager zu dem Haus begleitet, sich vor Ort jedoch nur in einem nahen Gebüsch versteckt zu haben. Ein Polizeibeamter, der am Donnerstag aussagte, erklärte, der Brandsatz wäre geeignet gewesen, zu zünden, da sich in dem Schlafzimmer, in das er geworfen wurde, viele Laken, Stoffvorhänge und Teppiche befunden hätten. Mit der Tat habe der Angeklagte „ein hohes Maß an Gefährlichkeit bewiesen“.

Die Familie, die Opfer des Brandes werden sollte, habe im Laufe der Ermittlungen Konflikte mit der Familie der nun Angeklagten offengelegt. So soll eine der Töchter mit einem nach Roma-Recht verheirateten Mann liiert gewesen sein, was der Familie nicht gepasst habe. So sollen Frau und Schwester dieses Mannes das 16-jährige Mädchen mit einem Vorwand aus dem Haus gelockt und ihr dann in einer nahegelegenen Pizzeria die Haare abgeschnitten und sie bedroht haben. Am Folgetag seien dann über das soziale Netzwerk Facebook Drohungen aufgekommen, man werde das Haus in Mönchengladbach abbrennen.

Am gleichen Tag sollen dann beide Familien persönlich an einer Straßenkreuzung aufeinander getroffen sein, bei dieser Auseinandersetzung sei der 25-jährige Angeklagte mit einem „scharfkantigen Gegenstand“ verletzt worden. Anschließend habe es von Seiten der Familie der Angeklagten weitere Drohungen sowie Racheschwüre gegeben. Die Polizei schaltete schließlich eine Telefonüberwachung, um die Klarnamen der Betreffenden, die teilweise nicht bekannt waren, zu ermitteln. Der Hauptangeklagte soll in einem Chat geäußert haben, er habe die Tat „seiner Ehre wegen“ begehen müssen.

Im Laufe der Ermittlungen sei dann auch der jüngere Angeklagte zunächst als Zeuge gehört worden. In dieser Vernehmung habe er zugegeben, mit seinem Schwager zu dem Haus gefahren zu sein. An der eigentlichen Tat sei er jedoch nicht beteiligt gewesen. Der Prozess wird am 2. Juni fortgesetzt.

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