Entlastung für Mönchengladbacher Gastronomen Gastwirte sollen keine Terrassengebühr zahlen müssen

Mönchengladbach · Eigentlich erhebt die Stadt Gebühren, wenn Gastronomen und Händler öffentliche Fläche nutzen. Doch diese Einnahmen sollen auf Antrag des Ampel-Bündnisses erneut entfallen – um die Gewerbetreibenden zu entlasten.

Unter anderem am Alten Markt in Gladbach bewirten die gastronomischen Betriebe ihre Gäste auch im Freien. (Archivfoto)

Unter anderem am Alten Markt in Gladbach bewirten die gastronomischen Betriebe ihre Gäste auch im Freien. (Archivfoto)

Foto: Carsten Pfarr

Gastronomen in Mönchengladbach sollen auch in diesem Jahr keine Gebühren etwa für die Nutzung von Flächen für Außengastronomie bezahlen müssen. Der Finanzausschuss stimmte einem entsprechenden Antrag der Ampel-Kooperation aus SPD, Grünen und FDP einstimmig zu, die Gebühren für die Sondernutzung zu erlassen. Hauptausschuss und Rat müssen dem auch noch zustimmen.

Eigentlich erhebt die Stadt Gebühren, wenn Gastronomen oder Händler Flächen auf öffentlichen Straßen oder Plätze belegen – etwa dann, wenn sie Tische und Stühle aufstellen, Waren auslagern oder beim sogenannten „ambulanten Straßenhandel“. Auf diese Einnahmen – laut Antrag sind es circa 195.000 Euro – soll die Stadt wieder verzichten. Der Ertragsrückgang soll als „Corona-Minus“ im Haushalt verbucht werden, das ja 2026 entweder auf einen Schlag aus dem Eigenkapital oder über 50 Jahre aus dem Haushalt abgestottert werden muss.

Hintergrund des Antrags sei die problematische Situation, in der sich gastronomische Betriebe befinden: die Folgen der Einschränkungen durch die Pandemie, von denen sich die Betriebe noch nicht erholt haben, Preissteigerungen für Energie und Einkauf infolge des Ukraine-Kriegs. Es gehe darum, „die Sorgen der Gastronomen ernst“ zu nehmen und sie „im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten“ zu unterstützen, sagt Marcel Klotz, finanzpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion. FDP-Ratsherr Reiner Gutowski betont: „Für die Stadt ist eine für ein Jahr ausbleibende Sondernutzungsgebühr besser zu verkraften, als etliche Gewerbebetriebe, die schließen müssten und in die Insolvenz gingen.“ Dehoga-Chef Hans-Joachim Oettmeier sagte dazu im Interview mit unserer Redaktion: „Wenn man sieht, dass 70 Prozent der Gastronomen mit großen Bedenken ins Jahr 2023 geht und bis zu ein Drittel unter Existenzängsten leidet, ist es schon eine schwierige Zeit.“

Schon im Jahr 2021 und teilweise 2020 hatte die Stadt die Sondernutzungsgebühr nicht erhoben. Im Frühjahr dieses Jahres erklärte ein Stadtsprecher noch auf Anfrage, dass es Kostenpflichtiger Inhalt noch keine Vorbereitungen gebe, die Gebühren erneut zu erlassen. Man wollte zunächst „die allgemeine Corona-Lageentwicklung“ abwarten. Das ist jetzt offensichtlich geschehen – und SPD, FDP und Grüne haben eine Entscheidung getroffen: Spruchreif ist diese aber wohl erst Mitte Dezember, wenn der Rat den Erlass der Sondernutzungsgebühren beschließt.

Ulrich Elsen, SPD-Politiker und Bezirksvorsteher im Mönchengladbacher Süden, kündigt schon weitere Maßnahmen an: „Zudem haben uns die Gastronomen darum gebeten, die Gestaltungssatzung in Bezug auf die Höhe der Trennwände anzupassen. Das werden wir zeitnah in den Gremien diskutieren.“

(capf)
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