Prozess um Trunkenheitsfahrt in Mönchengladbach Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

Mönchengladbach · Der 34-Jährige ist wegen einer filmreifen Verfolgungsjagd durch das mitternächtliche Rheydt angeklagt. Welche Konsequenz sein Fernbleiben hat.

 Im Amtsgericht Rheydt wartete man am Donnerstag vergeblich auf einen Angeklagten.

Im Amtsgericht Rheydt wartete man am Donnerstag vergeblich auf einen Angeklagten.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Richter, Staatsanwalt sowie mehrere Zeugen sind am Donnerstag pünktlich im Saal 13 des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt erschienen, nur einer fehlt: der Angeklagte. Damit wird der Prozess wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort mit einem neuen Termin am 22. August eröffnet. Dann soll der 34-Jährige von der Polizei vorgeführt werden.