Arbeitsagentur in Mönchengladbach Betriebe können Kurzarbeitergeld erstatten lassen

Mönchengladbach · Arbeitgeber müssen das Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Betroffen sind tausende Unternehmen in Mönchengladbach. Der Informationsbedarf ist hoch, sagt die Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Mönchengladbach Angela Schoof.

 Angela Schoofs, Chefin der Arbeitsagentur.

Angela Schoofs, Chefin der Arbeitsagentur.

Foto: bauch, jana (jaba)

(angr) Viele Betriebe in Mönchengladbach rechnen in diesen Tagen zum ersten Mal Kurzarbeitergeld ab. Die Arbeitsagentur legte dazu am Montag neue Zahlen vor. Demnach haben seit März im gesamten Agenturbezirk (zu dem auch der Rhein-Kreis Neuss gehört) mehr als 5700 Unternehmen für bis zu 67.000 Mitarbeiter Kurzarbeit angezeigt. In Mönchengladbach allein waren es bis zum 26. April genau 2048 Unternehmen mit 28.315 Beschäftigten. Betroffen sind alle Branchen, insbesondere das Gastgewerbe, aber auch der Handel und andere Dienstleistungsbereiche.

Für diese Unternehmen steht jetzt die Abrechnung an. Das Kurzarbeitergeld wird nämlich von den Unternehmen an die Mitarbeiter ausbezahlt, diese müssen selbst nichts tun. Der Arbeitgeber zahlt wie üblich den Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit. Für die Ausfallstunden geht der Arbeitgeber in Vorleistung und zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Monatslohn aus. Die Betriebe aber können sich die Lohnersatzleistung nun von der Arbeitsagentur zurückholen. „Für viele Betriebe ist es das erste Mal, dass sie Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Der Informationsbedarf ist entsprechend hoch“, sagt Angela Schoofs, Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Mönchengladbach.

Kurzarbeit wird immer rückwirkend, also nach Abschluss eines Monats abgerechnet, in dem kurzgearbeitet wurde. Der Betrieb tritt also in Vorleistung. Er überweist zunächst das Kurzarbeitergeld an die Mitarbeiter und stellt dann den Antrag mit der detaillierten Abrechnung. Im Regelfall sichert die Bundesagentur für Arbeit zu, die Abrechnungen binnen 15 Tagen zu bearbeiten und anzuweisen. „Derzeit geht es, wenn alle Unterlagen vorliegen, schneller. Allerdings sehen wir auch Fälle, in den fehlende Angaben, Unterschriften oder Firmenstempel zeitliche Verzögerungen verursachen. Unternehmer, die Hilfe benötigen, können diese bei uns bekommen“, warnt Angela Schoofs.

Info Die Arbeitsagentur Mönchengladbach informiert Betriebe an der Arbeitgeber-Hotline unter Telefonnummer 0800 4555520, außerdem sind im Internet viele Informationen rund um den Kurzarbeitantrag in einem Informations-Dossier zusammengestellt unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/moenchengladbach/Kurzarbeitergeld.

(angr)
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