Tipps von der DGB-Jugend Was beim Ferienjob zu beachten ist

Mönchengladbach · Die Ferienzeit ist für viele Schüler nicht nur für die Freizeit da, sie nutzen sie, um Geld zu verdienen. Dabei gilt es, einiges zu beachten. Die DGB-Jugend aus Mönchengladbach hat Tipps.

 Die Gastronomie ist bei Ferienjobbern beliebt.

Die Gastronomie ist bei Ferienjobbern beliebt.

Foto: Tobias Seifert / NGG

Die Sommerferien sind für viele Schüler die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend aus Mönchengladbach gibt Tipps, worauf zu achten ist.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln“, rät DGB-Jugendbildungsreferentin Carissa Wagner.

Art der Arbeit Gefährliche Arbeiten seien für Kinder und Jugendliche generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regele die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind laut Wagner leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten seien für Jugendliche verboten.

Arbeitszeiten Auch hier gelten klare Regeln: Im 13. und 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich. Das allerdings nur in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr. Im Alter von 15 bis 17 Jahren dürfen Jugendliche den Angaben der Gewerkschafterin zufolge maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt. Außerdem muss der Arbeitszeitraum zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Lohn Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf  9,19 Euro je Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Beim unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, betont Wagner.

Bei Problemen Wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten, sollte man zusammen mit den Eltern etwas dagegen tun. Carissa Wagner macht deutlich: „Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte keiner tolerieren. In solchen Fällen drohen den Arbeitgebern heftige Geldbußen.“ Die örtlichen Aufsichtsbehörden, etwa die Ämter für Gewerbeaufsicht oder für den Arbeitsschutz, helfen weiter.

Informationen Wer noch mehr dazu wissen möchte, kann sich im Internet unter der Adresse https://jugend.dgb.de/dein-ferienjob informieren.

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