Aktion im Landgericht Mönchengladbach Was beim Testament zu beachten ist

Mönchengladbach · Bei der Ratgeberreihe „Alles was Recht ist“ der Rheinischen Post im Landgericht geben Notare am 6. November Tipps zum Erben und Vererben. Erbfolge, besondere Lebenslagen und das klassische Testament sind einige der Themen. Alle Plätze für Gäste sind inzwischen belegt.

 Erben, vererben und Testamente - darum geht es bei der RP-Ratgeber-Veranstaltung.

Erben, vererben und Testamente - darum geht es bei der RP-Ratgeber-Veranstaltung.

Foto: dpa-tmn/Silvia Marks

Es ist ein Thema, über das viele nicht gerne sprechen. Doch es zu Lebzeiten richtig zu regeln, spart den Angehörigen in der ohnehin schwierigen Situation nach dem Tod eines lieben Menschen viel Ärger und Streit. Wenn es nämlich um das Erbe geht und kein Testament vorliegt. Oder nur eines, das ohne fachgerechte Hilfe aufgesetzt wurde und nicht umsetzbar ist. Der Ärger ist vermeidbar, wenn man das Erbrecht beachtet und zu Lebzeiten seinen letzten Willen eindeutig niederlegt.  Deshalb laden die Rheinische Post und das Landgericht Mönchengladbach in der gemeinsamen Reihe „Alles was Recht ist“ für Dienstag, 6. November, um 19 Uhr zu einem Ratgeberabend mit dem Titel „Erben und Vererben“ in den Schwurgerichtssaal an der Hohenzollernstraße.  

Das Aufsetzen von Testamenten gehört zum Aufgabenbereich von Notaren. Drei Vertreter dieser Berufsgruppe zeigen in Kurzvorträgen Beispiele zu dem Thema auf und stellen sich anschließend den wichtigsten Fragen des Publikums:

„Der Klassiker: das Berliner Testament“ steht bei Kai Franken, Notar aus Mönchengladbach, im Zentrum. Es hat in der erbrechtlichen Praxis große Bedeutung. Denn besonders für Ehegatten mit Kindern bietet es laut Franken „oft eine sinnvolle Nachlassgestaltung, die gegenüber der gesetzlichen Erbfolge mit zahlreichen Vorteilen verbunden ist“. Es sichert nämlich den Nachlass für den überlebenden Ehepartner und kann die Entstehung konfliktträchtiger Erbengemeinschaften vermeiden.

So einfach das klingt, ist die Erstellung eines Berliner Testaments jedoch mit einer Reihe von Fallstricken verbunden. Werden sie nicht beachtet, führt das in der Praxis oft zu unerwünschten Rechtsfolgen oder sogar zu unwirksamen Testamenten. Welche Formalien sind zu beachten? Können die Kinder ihren Pflichtteil verlangen? Ist der überlebende Ehepartner an das Testament gebunden? Wird ein Erbschein benötigt? Was gilt hinsichtlich der Erbschaftssteuer? Diese und ähnliche Fragen beantwortet Kai Franken in seinem Vortrag, zeigt gängige Fehler auf und gibt Tipps für die Gestaltung des Testaments.

Der Mönchengladbacher Notar Ulrich Becker wird in seinem Vortrag auf „Die gesetzliche Erbfolge“ eingehen. Sie greift, wenn kein Testament existiert. Sein Jüchener Kollege Johannes Hushahn zeigt „Individuelle Lösungen in besonderen Lebenslagen“ auf. Diese könnten über die gesetzliche Erbfolge oder die „normale“ Gestaltung eines „Berliner Testaments“ hinaus zusätzliche Fragestellungen aufwerfen und ergänzende Gestaltungsüberlegungen notwendig machen, so Hushahn. Er typisiert in seinem Vortrag grob bestimmte, immer wieder vorkommende Fallgestaltungen: vermögende Ehegatten, einseitige Kinder von Ehegatten („Patchwork“), Geschiedenenkonstellation sowie Kinder, die staatliche Leistungen empfangen und / oder insolvent sind.

Da das Interesse an diesem Thema erfahrungsgemäß sehr groß und die Zahl der Plätze begrenzt ist, müssen sich Leser bei der Rheinischen Post um die Teilnahme zu dieser Veranstaltung bewerben (siehe Info-Kasten). Wir informieren Sie schriftlich über die Zu- oder Absage. Zugang bekommen ausschließlich Leser, die ihre Teilnahme schriftlich von unserer Redaktion bestätigt bekommen haben. Diese Bestätigung müssen sie an dem Abend der Veranstaltung ins Landgericht mitbringen. Das Thema Erben wird in der Reihe „Alles was Recht ist“ immer wieder angeboten.

Und so können Sie sich um die Teilnahme bewerben: Schreiben Sie eine E-Mail an aktionen.mg@rheinische-post.de, schicken ein Fax an 02161 244269 oder eine Postkarte an Rheinische Post, Redaktion, Lüpertzender Straße 161, 41061 Mönchengladbach.

Bitte geben Sie an, ob Sie eine oder zwei Karten benötigen. Und nennen Sie uns bitte Ihre Mailadresse, Faxnummer oder Anschrift, damit wir Ihnen antworten können.

Update 22. Oktober: Aufgrund der großen Nachfrage können wir leider keine weiteren Anmeldungen mehr entgegen nehmen.

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