Entscheidung des Bundesgerichtshofes Warum tausende Bankkunden in Mönchengladbach Geld zurückfordern könnten

Mönchengladbach · Tausende Gladbacher haben womöglich in den vergangenen Jahren zu hohe Entgelte etwa für Girokonten gezahlt. Nach einem BGH-Urteil könnten sie Geld zurückfordern. Grund ist eine unwirksame Klausel, die etwa auch die Stadtsparkasse verwendet hat.

 Die Hauptgeschäftsstelle der Stadtsparkasse Mönchengladbach am Bismarckplatz.

Die Hauptgeschäftsstelle der Stadtsparkasse Mönchengladbach am Bismarckplatz.

Foto: Andreas Gruhn

Ein Richterspruch des Bundesgerichtshofes sorgt für Betriebsamkeit bei Banken und Sparkassen, und zwar auch in Mönchengladbach. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes könnte dazu führen, dass womöglich Tausende Bankkunden in Mönchengladbach zu viel gezahlte Entgelte von den Gladbacher Instituten zurückfordern können. Denn es geht darum, dass die BGH-Richter eine Preiserhöhung der Postbank für unwirksam erklärten, weil der Kunde nicht aktiv zustimmen musste, sondern sein Schweigen als Akzeptanz vorausgesetzt wurde. Diese Klausel ist unwirksam, wurde aber auch in den meisten Gladbacher Kreditinstituten nahezu identisch angewandt. Die Folge: Preisanpassungen seit dem 1. Januar 2018 könnten ebenso unwirksam sein.