Waldbrandgefahr in Mönchengladbach Regionalforstamt schränkt das Betreten von Wäldern ein

Mönchengladbach · Wegen der akuten Waldbrandgefahr hat das Regionalforstamt Niederrhein verboten, Straßen und Wege in Wäldern zu verlassen. Feuerwehr und Mags appellieren an die Bürger, sich angemessen zu verhalten und einige vorbeugende Regeln einzuhalten.

Ab sofort dürfen die Wege und Straßen in den Mönchengladbacher Waldgebieten nicht mehr verlassen werden. Das Verbot gilt zunächst bis zum 31. August.

Ab sofort dürfen die Wege und Straßen in den Mönchengladbacher Waldgebieten nicht mehr verlassen werden. Das Verbot gilt zunächst bis zum 31. August.

Foto: A. Gruhn

In den vergangenen Tagen erlebte auch Mönchengladbach die bislang heißesten Tage des Jahres. Das sorgte bei der Feuerwehr für vermehrte Einsätze auf Feldern und Grünflächen und die Waldbrandgefahr ist weiter gestiegen. Bereits in der vergangenen Woche hat das Regionalforstamt Niederrhein daher in Erwägung gezogen, das Betretungsrecht in Wäldern einzuschränken. Da auch in den kommenden Wochen wohl nicht mit nennenswerten Niederschlägen in der Region zu rechnen ist, hat das Regionalforstamt nun auf die Wetterlage reagiert, und durch eine behördliche Verordnung das Betretungsrecht im Wald auf feste Wege beschränkt. Wälder dürfen demnach nur noch auf Straßen und festen Wegen betreten werden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Verordnung sei eine Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung von Waldbränden.

Das Verbot, die Wege im Wald zu verlassen, gilt vorerst bis zum 31. August. Sollte sich die Waldbrandgefahr vorzeitig durch eine Änderung der Witterungslage entspannen, kann das Verbot auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufgehoben werden. „Die generelle Sperrung der Wälder wird im Moment noch nicht in Erwägung gezogen. Denn durch die vielen Waldbesucher werden die meisten Brände entdeckt“ sagt Otto Pöll, der Leiter des Regionalforstamtes. Ausgestattet mit Mobiltelefonen haben Waldbesucher die Chance, aktiv bei der Waldbrandbekämpfung zu helfen, wenn sie Waldbrände über die Notrufnummer 112 bei der Feuerwehr melden.

Auch die Mags weist darauf hin, sich bei der aktuellen Witterungslage angemessen in Wäldern und auf anderen Grünflächen zu verhalten. „Die Verordnung des Regionalforstamtes betrifft zum Beispiel den Hardter Wald, den Wickrather Wald, den Buchholzer Wald, Volksgarten-Eschenbroich, Schloss Rheydt, Neuwerk-Donk, Hoppbruch/Trietenbroich und Großheide“, erklärt Yvonne Tillmanns von der Mags. Ein Verstoß gegen die erlassene Verordnung im Rahmen des Landesforstgesetzes NRW kann mit einer Geldbuße von 250 bis 25.000 Euro geahndet werden.

Die Feuerwehr, das Regionalforstamt und die Mags appellieren an die Mönchengladbacher, sich angemessen zu verhalten, und im Wald und auf Grünflächen nicht zu rauchen, nur in privaten Gärten zu grillen und Wege im Wald nicht zu verlassen. „Offenes Feuer im Wald und im Umkreis von einhundert Metern um den Wald ist strikt verboten. Hierzu zählen auch offene Feuer im Gartengelände. Das Abstellen von Fahrzeugen im trockenen Gras ist zu unterlassen“, teilt die Mags mit.

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