Kommunalwahl vom 13.September in Mönchengladbach Wahlergebnis ist trotz Einspruchs der CDU gültig

Mönchengladbach · Die Kommunalwahl am 13.September ist jetzt gültig. Zwei Beschwerden gegen das Wahlergebnis für den Mönchengladbacher Rat wurden abgewiesen. Der Hauptausschuss stimmte für die Gültigkeit des Ergebnisses.

 Das Ergebnis der Mönchengladbacher Wahl am 13.September ist gültig.

Das Ergebnis der Mönchengladbacher Wahl am 13.September ist gültig.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Kommunalwahl vom 13. September ist gültig. Die Erkenntnis ist wenig überraschend, aber sie ist neu. Denn es hat zwei Beschwerden gegen das Wahlergebnis gegeben, über die entschieden werden musste. Eine davon kam von der CDU, die eine offenkundige Panne im Vorfeld der Wahl monierte.

Demnach wurden nicht alle von der Partei bestimmten Ersatzbewerber für die Wahlen der Bezirksvertretungen berücksichtigt. Auch fehlte ein Ersatzbewerber für die Wahl zum Stadtrat. Die Union macht dafür einen Übermittlungsfehler der von der Stadt gestellten Software verantwortlich und betont, sie habe sämtliche Wahlprotokolle in Kopie der Verwaltung vorgelegt. Bereits im August hatte die Union die fehlenden Wahlvorschläge gerügt, nachdem dies bei der Sitzung des Wahlausschusses aber auch den dortigen CDU-Vertretern offenbar gar nicht aufgefallen war. Wenige Tage nach der Kommunalwahl legte die CDU Einspruch in Form eines Wahlprüfungsverfahrens ein.

Für die Stadt gibt es aber keinen Grund, am Wahlergebnis zu zweifeln. Es sei ausgeschlossen, dass die fehlenden Ersatzbewerber das Ergebnis beeinflusst hätten, die Wahl deshalb ungültig und folglich eine Neuwahl vonnöten wäre. Auch habe der Wahlleiter seine Pflichten nicht verletzt. Der Wahlausschuss schloss sich der Einschätzung an. Auch der Hauptausschuss stimmte so ab – dort enthielt sich die CDU.

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