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Kolumne Der Verbraucherschützer Vorsicht beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt im Internet

Mönchengladbach · Um Probleme zu vermeiden, sollte man Tickets am besten nur über die offiziellen Vorverkaufsstellen oder lizenzierte Zweitmarkthändler, kaufen.

Bis zu 900 Euro für einen Platz in der Nordkurve sollten Fans bei der Online-Ticketbörse Viagogo für ein Champions-League-Spiel der Borussia zahlen. Das berichtete 2016 die Rheinische Post. Portale wie Viagogo oder Ticketbande sorgen bei Verbrauchern immer wieder für Ärger. Die Beschwerden reichen von unbrauchbaren, personalisierten Tickets über stark überhöhte Preise bis hin zu Tickets für Veranstaltungen, bei denen der Vorverkauf noch nicht eröffnet wurde. So geschehen auch bei einer Verbraucherin aus Viersen. Sie bestellte Ende letzten Jahres Tickets für ein Konzert bei einem Ticketzweitmarkthändler. Kurz nach der Bestellung fand sie heraus, dass die Karten offiziell noch gar nicht im Vorverkauf waren. Sie witterte Abzocke und widerrief den Kauf, was vom Anbieter aber als unbegründet eingestuft wurde. Mitte Januar erhielt sie eine gebührenpflichtige Mahnung vom Inkassobüro.

Das Problem: Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei anderen Fernabsatzverträgen gibt es bei Veranstaltungskarten für Konzerte, Festivals oder Sportevents, die an einem festen Termin stattfinden, nicht. Zweitmarkthändler treten häufig wie offizielle Ticket-Verkaufsportale auf. Dabei handelt es sich aber nur um Ticketbörsen. Diese vermitteln zwischen Käufern und angeblich privaten Verkäufern. In der Vergangenheit wurde den Käufern oft gar nicht mitgeteilt, von wem sie die Karten erworben haben.

Bei Problemen, selbst wenn Sie falsche oder gar keine Tickets erhalten, tragen Sie als Käufer bei diesen Portalen das komplette Risiko. Einen Vertrag mit dem Veranstalter oder einer offiziellen Ticket-Verkaufsstelle haben Sie nicht. Ansprüche gegen diese Firmen oder unbekannte Verkäufer sind oft nur schwer durchsetzbar. Im Rahmen einer Stichprobe bei Viagogo wurde zudem festgestellt, dass Eintrittskarten im Testzeitraum durchschnittlich fast das Dreifache des Originalpreises, teilweise sogar das Achtfache, kosteten.

Die Kollegen der Verbraucherzentrale Bayern haben Viagogo verklagt. Die Firma darf nach einem Urteil des LG München nicht mehr damit werben, dass die Lieferung „gültiger Tickets“ garantiert ist, wenn das Ticket in Wirklichkeit kein Recht zum Besuch der Veranstaltung verschafft. Weiterhin muss Viagogo seinen Kunden künftig Identität und Anschrift der Ticketverkäufer offenlegen. Auch die „Ärzte“ haben im vergangenen Jahr ein Herz für Ihre Fans gezeigt. Auf Betreiben der Band wurde eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo erlassen, wonach der Firma verboten ist, unzutreffende Originalpreise bei Verkaufsangeboten für Tickets der Band anzuzeigen.

Um Probleme zu vermeiden, kaufen Sie Tickets am besten nur über die offiziellen Vorverkaufsstellen oder lizenzierte Zweitmarkthändler. Viele Konzert- oder Sportveranstalter bieten mittlerweile eigene Ticketbörsen an. Notfalls finden sich auch bei eBay-Kleinanzeigen, in Facebook-Gruppen oder am Veranstaltungsort noch Verkäufer, bei denen Sie die Tickets vorher in Augenschein nehmen können.

Sebastian Dreyer ist Rechtsanwalt und Leiter der Verbraucherberatung Mönchengladbach.

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