Fußgänger totgefahren Urteil im Mönchengladbacher Raserprozess fällt am Dienstag

Mönchengladbach · Als ein 38-jähriger Fußgänger vor anderthalb Jahren von einem zu schnellen Auto erfasst wurde und starb, sprachen Zeugen von einem illegalen Autorennen. Die zwei Angeklagten bestreiten das bis heute. Nun fällt das Urteil.

Tödliches Autorennen in Mönchengladbach: Polizei stellt Unfall nach
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Polizei stellt den tödlichen Raser-Unfall nach

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Vor anderthalb Jahren kam ein Fußgänger in einer Tempo 40-Zone ums Leben. Der 38-Jährige wurde beim Überqueren der Fliethstraße von einem Auto erfasst und verstarb noch an der Unfallstelle an seinen schweren Verletzungen. Der Fahrer des Unfallwagens soll sich mit einem zweiten Mann ein illegales Rennen geliefert haben. Seit Oktober mussten sich beide vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten, heute fällt das Urteil.

Beide Fahrer sind wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt, der 29-jährige Unfallfahrer aus Schwalmtal in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung. Die Anklage gegen den zweiten Fahrer, einen 26-Jährigen aus Willich, beinhaltet neben vorsätzlicher Straßenverkehrs-Gefährdung auch Unfallflucht. Die beiden Männer sollen sich am Tatabend ein spontanes Autorennen geliefert haben, statt der erlaubten 40 mit bis zu 100 km/h gefahren sein. Bei einem Überholversuch soll der Angeklagte aus Schwalmtal auf die Gegenspur der vierspuren Straße ausgewichen sein und dabei das spätere Opfer erfasst haben, als es die Fahrbahn überquerte. Der Mann sei durch den Zusammenprall 37 Meter durch die Luft geschleudert worden und verstarb kurz darauf an seinen schweren Verletzungen. Die Gerichtsmedizinerin konnte nicht mit Gewissheit sagen, welche davon zum Tod führte – weil es so viele waren.

Der wegen Unfallflucht angeklagte Willicher stellte sich zwei Tage nach dem Unfall selbst der Polizei. Der Unfallfahrer aus Schwalmtal war zunächst wegen Mordes in U-Haft, später wurde diese Anklage jedoch zurückgenommen, da es keinen hinreichenden Tötungsvorsatz gebe. Er ließ über seinen Anwalt erklären, er werde gestehen, zu schnell gefahren zu sein und einen Menschen mit dem Auto getötet zu haben.

Beide Fahrer bestreiten jedoch ein Rennen. Doch die Staatsanwältin sah dies nach der Beweisaufnahme als klar widerlegt an und verwies auf die Vielzahl von Zeugenaussagen, die von einem „Rennen“ gesprochen hatten – darunter ein Mann, der als Mitglied in einem Club legale Rennen fährt. An der Kreuzung vor der Fliethstraße seien mindestens drei Autos „wie bei einer Explosion“ rechts an ihm vorbei geschossen, zwei davon von rechts auf die Geradeaus-Spur gewechselt. Alle hätten „richtig Gas gegeben“, er schätze das Tempo auf rund 100 km/h.

Die Staatsanwältin forderte zwei Jahre und zehn Monate Haft, für den Mitangeklagten 14 Monate auf Bewährung. Ein verschärfter Paragraf des Strafgesetzbuches, der bei verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsieht, trat erst nach dem Unfall in Kraft. Ein Sachverständiger ermittelte, dass der Unfallfahrer zum Zeitpunkt der Kollision mindestens 75, kurz davor eine Mindestgeschwindigkeit von 102 Stundenkilometern gehabt haben müsse.

Der Verteidiger des Willichers beantragt für seinen Mandanten ein mildes Urteil: Dieser habe sich freiwillig gestellt, „spät, aber er hat es getan“. Der 26-Jährige führe ein mustergültiges Leben und fühle sich schuldig, dass er weitergefahren sei. Seitdem sei er in psychologischer Behandlung, hinterfrage sein eigenes Fehlverhalten. Eine deutlich erhöhte Geschwindigkeit sei nur bei dem Mitangeklagten eindeutig belegbar. Außerdem: „Ein Raser macht noch kein Rennen.“

 Foto: Sascha Rixkens

Foto: Sascha Rixkens

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Diese Aussage unterstützt auch der Verteidiger des Unfallfahrers, der erklärt, ein Rennen habe es ausschließlich in den „subjektiven Schilderungen“ der Zeugen gegeben. „Hier ist jedoch nur einer zu schnell gefahren, und das ist mein Mandant.“ Dieser habe die Geschwindigkeit auf der vierspurigen Straße, deren Tempolimit dem Lärmschutz diene, „deutlich überzogen“. Nach dem Unfall sei er „besonders geschockt“ gewesen, habe sofort Verantwortung übernommen und erklärt, er sei zu schnell gefahren. Daher fordere er für seinen Mandanten eine bewährungsfähige Strafe, denn durch die Erfahrung der Untersuchungshaft und den Mordvorwurf sei sein Mandant bereits ausreichend sanktioniert.

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