Gericht in Mönchengladbach Urteil im Prozess wegen Volksverhetzung

Mönchengladbach · Ein 70-Jähriger wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Flüchtlinge in einem Facebook-Posting verächtlich gemacht haben soll. Dagegen ging er in Berufung. Nun folgte der zweite Richterspruch.

Das Gerichtsgebäude in Mönchengladbach.

Das Gerichtsgebäude in Mönchengladbach.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Ein 71-jähriger Mönchengladbacher ist in zweiter Instanz vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Der promovierte Jurist hatte 2019 auf seiner öffentlichen Facebook-Seite ein Foto von einem Flüchtlings-Strom gezeigt. Dazu hatte er die Sätze gepostet: „Einer Ameisenplage wird man nicht Herr, indem man Mauern baut. Man muss aufhören, den Honig offenstehen zu lassen.“