Berufungsverfahren in Mönchengladbach Haftstrafe für den „Earl of Bristol“

Mönchengladbach · Es ging um Betrug und Fälschung beweiserheblicher Daten im Zeitraum zwischen 2018 und 2020. Der 25-Jährige hatte sich ein Lügenkonstrukt aufgebaut. Jetzt ist er verurteilt worden – und gelobt Besserung.

 Der 25-jährige selbsternannte „Earl of Bristol“ (l.) ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Archivbild)

Der 25-jährige selbsternannte „Earl of Bristol“ (l.) ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Archivbild)

Foto: Eva-Maria Geef

Der selbst ernannte „Earl of Bristol“ ist am Donnerstag im Berufungsprozess wegen von Computer- und gewerbsmäßigen Betrugs, Fälschung beweiserheblicher Daten sowie vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In dem Verfahren ging es um 26 Taten im Zeitraum zwischen 2018 und 2020.