Frist auch für Mönchengladbach verlängert Unterstützung für ehrenamtliche Hilfe in der Pandemie

Mönchengladbach · Bis Ende März können die Landes-Zuschüsse bis maximal 500 Euro bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Einkaufsdienste oder Masken-Stoffe sind förderfähig.

 Wer ehrenamtlich Schutz-Masken näht, kann für das Material eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Wer ehrenamtlich Schutz-Masken näht, kann für das Material eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Foto: dpa-tmn/Frank Rumpenhorst

Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise finanziell ehrenamtliche Hilfsangebote für ältere oder vorerkrankte Bürger oder in Quarantäne befindliche Menschen. So können Freiwilligen-Agenturen, Nachbarschafts-Initiativen, gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in Corona-Zeiten Hilfsangebote organisieren und koordinieren, finanzielle Unterstützung bis maximal 500 Euro erhalten. Damit möglichst viele Einrichtungen davon profitieren, verlängert das Land die Frist bis 31. März 2021.

Der Stadt Mönchengladbach stehen für diesen Zweck insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. „Da die Mittel noch nicht ausgeschöpft sind, freuen wir uns sehr über die Bereitschaft des Landes, die Frist zu verlängern“, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Das sei ein gutes Signal für das Ehrenamt. „In Mönchengladbach packen viele Menschen mit an, damit wir alle gut durch diese Pandemie kommen.“

Die Mittel können bei der Stadt beantragt werden. Das Online-Formular und weitergehende Informationen sind unter der Internet-Adresse https://stadt.mg/ehrenamt-corona zu finden. Gefördert werden beispielsweise Einkaufsdienste, psychosoziale Angebote, die Vernetzung von Initiativen in Stadtteilen, die Produktion von Hilfeleitfäden und Erklär-Videos. Erstattungsfähig sind u. a. Anschaffung von Schutzbekleidung und Desinfektionsmitteln, Fahrtkosten, Material für das Nähen von Behelfsmasken. Die Mittel dürfen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie rückwirkend ab dem 24. März 2020 genutzt werden.

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