Verfahren in Mönchengladbach Gericht verurteilt Roeseler nach „Stadtspaziergängen“

Mönchengladbach · Der ehemalige Ratsherr Dominik Roeseler hat nach Einschätzung des Gerichts gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Es geht um Zusammenkünfte im Mai 2020.

 Das Gericht in Mönchengladbach an der Hohenzollernstraße.

Das Gericht in Mönchengladbach an der Hohenzollernstraße.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ist das ehemalige Mönchengladbacher Ratsmitglied Dominik Roeseler am Montag zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Der 42-Jährige hatte laut Anklage im Mai 2020 an mehreren Tagen einen öffentlichen Protest in Form von sogenannten „Stadtspaziergängen“ durch die Gladbacher Innenstadt organisiert und in den sozialen Medien beworben. Nach den ersten Spaziergängen stufte die Polizei diese als anmeldungspflichtige Versammlungen ein. Zudem müsse ein Versammlungsleiter bestimmt werden, und Roeseler werde laut polizeilichem Schreiben nicht als solcher akzeptiert. Der 42-Jährige widersetzte sich dieser rechtlichen Einordnung und spazierte am selben Tag erneut durch die Innenstadt, wobei ihm rund 30 Personen folgten.