Umstrittene Beteiligung der NEW Mönchengladbach Stadt muss Opposition weitere „Sven“-Akten zeigen

Mönchengladbach · Das Verwaltungsgericht hat das Rathaus nun zur Offenlage von Korrespondenz und Aktennotizen zum umstrittenen Deal der NEW verurteilt.

 Der Prototyp des Elektroautos „Sven“ wurde im März 2019 im Hugo-Junkers-Hangar in Mönchengladbach vorgestellt.

Der Prototyp des Elektroautos „Sven“ wurde im März 2019 im Hugo-Junkers-Hangar in Mönchengladbach vorgestellt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Die Stadt muss den Oppositionsfraktionen im Rat einen tieferen Einblick in die Vorgänge rund um die NEW-Beteiligung am Elektroauto „Sven“ gewähren. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 1K 7000/19) vom vergangenen Freitag hervor. Das Gericht gab damit in Teilen einer Klage der Ratsfraktionen der Grünen, der FDP und der Linken statt. Konkret ordneten die Richter an, dass das Rathaus den Fraktionen Einsicht in die Korrespondenz, in die Aktennotizen und den Schriftverkehr zwischen der Stadt und NEW im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung vom 7. Juni 2018 gewähren muss, in der der Beschluss zum Kauf der Anteile am „Sven“-Entwickler Share2Drive gefällt wurde. Dies bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Düsseldorf unserer Redaktion.