Verhandlung in Mönchengladbach Stadt und Ex-Parkhausbetreiber streiten um Schadenersatz

Mönchengladbach · Streitpunkt ist der schlechte Zustand der Tiefgarage in Rheydt im Jahr 2011, als der Erbbaupachtvertrag mit Q-Park endete. Für die Sanierung habe die Stadt 2,5 Millionen Euro investieren müssen, sagt sie.

 Die Tiefgarage in Rheydt nach der Sanierung.  Vorher wurde sie auch die „Tropfsteinhöhle“ genannt.

Die Tiefgarage in Rheydt nach der Sanierung. Vorher wurde sie auch die „Tropfsteinhöhle“ genannt.

Foto: ParkenMG GmbH/stadt

Das Zusammentreffen vor Gericht zwischen Stadt und Parkhausbetreiber Q-Park fiel kurz aus: Bereits nach 40 Minuten gingen beide Parteien am Donnerstag ohne Ergebnis ihrer Wege. Vor der 10. Zivilkammer macht die Stadt Schadensersatzansprüche in Höhe von 2,5 Millionen Euro geltend. Streitpunkt ist der schlechte Zustand der Tiefgarage unter dem Rheydter Marktplatz nach der Rückgabe im Jahr 2011, als der Erbbaupachtvertrag endete. Die Q-Park habe diesen Vertrag nach Ansicht der Stadt nicht korrekt eingehalten, das Parkhaus nicht saniert und marode zurückgelassen.

Zu Beginn der Güteverhandlung zitierte die Vorsitzende Richterin Katja Janssen aus dem Vertrag aus dem Jahr 1971, in dem die „Verpflichtung, das (seinerzeit erst noch zu errichtende) Parkhaus in einem guten Zustand zu erhalten“, festgehalten wurde. Aber was heißt „guter Zustand“? Das ist einer der Streitpunkte zwischen den Parteien. „Wir gehen davon aus, dass das Parkhaus nicht abbruchreif war, es musste also vernünftig nutzbar sein“, sagte die Richterin.

Nach Angaben der Stadt war die Rheydter Tiefgarage nach der Übergabe so marode, dass 2,5 Millionen Euro in die Sanierung gesteckt werden mussten. Der Anwalt berichtete, dass er immer noch das Bild vor Augen habe, wie das Wasser von der Decke der Tiefgarage in extra aufgestellte Bottiche tropfte, die überall verteilt waren.

Der Rechtsbeistand von Q-Park bezweifelte hingegen, ob alle Sanierungsmaßnahmen wirklich notwendig gewesen seien und ob sie nicht preiswerter hätten ausfallen können. Ein Beispiel seien die Ausgaben für die Gebäudetechnik. Die Stadt hatte für 432.000 Euro eine neue Sprenkler-Anlage einbauen lassen, was laut Beklagten-Seite jedoch deutlich günstiger hätte erfolgen können, nämlich für rund 60.000 Euro. Die Vorsitzende Richterin dazu: „Die Gebäudetechnik ist entscheidend. Man übernimmt ja auch kein Schwimmbad ohne gefliestes Becken.“

Die Kammer regte am Donnerstag ein Vergleichsgespräch zwischen Parteien an. Doch der Anwalt von Q-Park winkte ab: Dem stehe das ihm erst am Vortag der Verhandlung zugestellte Wertgutachten entgegen. Darin soll der Verkehrswert des Parkhauses damals bei 1,5 Millionen Euro gelegen haben. „Wir sind von einem deutlich geringen Wert – der Hälfte – ausgegangen, ein Vergleich ist daher schwierig“, so der Rechtsbeistand.

Der Vergleichsvorschlag der Vorsitzenden Richterin lag bei einer Schadensersatzleistung von 2,1 Millionen Euro, „sicher mit vielen Wenn und Aber verbunden“.

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