Im Planungsausschuss Auferstehung und erneuter Tod des Eisernen Rheins

Mönchengladbach · Da war er wieder: Der „Eiserne Rhein“, eine über Jahrzehnte diskutierte, über Mönchengladbach führende Güter-Bahnverbindung zwischen Antwerpen und Duisburg, beschäftigte den Planungsausschuss noch einmal in seiner jüngsten Sitzung.

 Gütertransporte in Hörweite – das war die Schreckensvision vieler Anlieger der Strecke.

Gütertransporte in Hörweite – das war die Schreckensvision vieler Anlieger der Strecke.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Anlass war eine Anregung aus der Bürgerschaft, die trotz schier endloser Debatten längst nicht mehr für den Gütertransport genutzte und teilweise stillgelegte Strecke zwischen Roermond und Mönchengladbach für den Personennahverkehr zu den Gemeinden im Umland zu aktivieren. Das Gastspiel des Eisernen Rheins auf der Agenda des Planungsausschusses war jedoch kurz. Keine Chance, lautete die Einschätzung der Verwaltung, der auch die Politiker nicht widersprachen.

Teile der Strecke seien bereits für den Verkehr entwidmet, um das zu ändern, wäre ein komplett neues Genehmigungsverfahren nötig, meinte die Stadtverwaltung und zeigte dem Planungsausschuss kurz eine Landkarte, auf der die stillgelegte Strecke zwischen Dalheim und Roermond nur noch gestrichelt dargestellt ist. Auf niederländischer Seite gebe es für eine Reaktivierung des Schienenverkehrs „null Bestrebungen“, so Jürgen Beckmann, Leiter des städtischen Fachbereichs Stadtentwicklung und Planung. „Der Gedanke in Ehren, aber da ist im Moment kein Durchkommen.“

Zumal nach Ansicht der Stadtverwaltung eine Beschränkung alleine auf Personennahverkehr wahrscheinlich im Fall der Fälle nicht durchsetzbar wäre. Sie geht davon aus, „dass der Güterverkehr weder in den Niederlanden noch in Deutschland rechtlich vollkommen ausgeschlossen werden kann. Aus rechtlicher Sicht wäre die Freigabe für den Güterverkehr jederzeit möglich.“ Zuständig für eine Reaktivierung der Strecke wäre ohnehin die Bahn AG, beziehungsweise für den Schienennahverkehr das Land NRW.

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