Mönchengladbach droht mit Verwaltungspauschale Welche Auflagen für die Bundesjugendspiele an Schulen gelten

Mönchengladbach · Die Organisation des Sportwettbewerbs stellt Schulen vor Herausforderungen. Es gibt von Müllvermeidung und Sauberkeit über die Anreise mit Bussen vieles zu beachten. Was Schulleiter nun verärgert: Die Stadt weist auf eine Verwaltungspauschale hin für den Fall, dass die Sportstätte kurzfristig abgesagt werde.

Ein fester Termin im Kalender sind die seit 1979 einmal jährlich verpflichtend stattfindenden Bundesjugendspiele. (Symbolbild)

Ein fester Termin im Kalender sind die seit 1979 einmal jährlich verpflichtend stattfindenden Bundesjugendspiele. (Symbolbild)

Foto: picture-alliance/ dpa/Frank Rumpenhorst

Schulleiter beklagen, dass die Auflagen für die Durchführung der Bundesjugendspiele kaum noch zu stemmen seien. Vor allem in Zeiten, in denen das Personal knapp sei. Neben der Buchung der Sportstätte und der Busse seien auch die Reinigung und Entsorgung zu berücksichtigen. Nun werde in einem Schreiben der Stadt „eine Verwaltungspauschale angedroht“ für den Fall, dass die Veranstaltung kurzfristig ausfalle. „Das hat in Schulleiterkreisen zu Unmut geführt“, berichtet eine Schulleitung. „So viel ist sicher: Niemand von uns würde leichtfertig einen Platz absagen, dafür würde es immer einen triftigen Grund geben, zumal die Bundesjugendspiele ja verbindlich sind. Insofern finden wir das nicht in Ordnung.“