Totschlag am Römerbrunnen in Mönchengladbach Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess

Mönchengladbach · Während die Verteidigung auf Freispruch für den Angeklagten plädiert, haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine hohe Strafe für den Mann gefordert, der einen 40-Jährigen getötet haben soll. Dessen Ausführungen seien „Geschichten aus 1001 Nacht“.

In diesem Wohnhaus am Römerbrunnen geschah damals die Tat.

In diesem Wohnhaus am Römerbrunnen geschah damals die Tat.

Foto: Andreas Gruhn

Im Prozess um einen tödlichen Angriff in einer Wohnung am Römerbrunnen hat der Staatsanwalt am Dienstag zwölf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Der 29-Jährige habe in Tötungsabsicht mindestens 16-mal auf einen Mann eingestochen, dieser sei durch den Blutverlust seinen multiplen Stichverletzungen erlegen. Das in der Anklage skizzierte Geschehen passe zu den Spuren in der Wohnung des Getöteten, zu der blutverschmierten Kleidung des Angeklagten, die in einem Schließfach gefunden worden sei, sowie zu gegenüber Zeugen geäußerten Schilderungen eines Tötungsdelikts.

Als Grund für die Tat habe der 29-Jährige in seiner Einlassung angegeben, er sei von dem Geschädigten sexuell bedrängt worden. Dabei sei die Erinnerung an zuvor erfolgte Vergewaltigungen in ihm wachgerufen worden. Auch wenn sich das von ihm beschriebene Geschehen so abgespielt haben könne, habe er „erhebliche Zweifel“ daran, so Staatsanwalt Stefan Lingens. Grund dafür seien verschiedene Angaben des Angeklagten, die während der Beweisaufnahme widerlegt worden seien, etwa der gemeinsame Konsum der beiden Männer vor der Tat von Wodka, und Heroin, der sich nicht mit dem toxikologischen Gutachten decke.

Die angebliche Vergewaltigung durch einen Zeugen sei von diesem glaubhaft bestritten worden. Bei einer „freundlichen Kontaktaufnahme“ mit dem vermeintlichen Täter während der Inhaftierung habe der 29-Jährige diesen um Geld für Zigaretten gebeten. Die vor Gericht gelieferte Begründung, so habe er an die aktuelle Adresse des Mannes gelangen wollen, sei widerlegt, da er in dem gesamten Chatverlauf nicht nach der Anschrift gefragt habe. Die Tatsache, dass er weder bei der Polizei noch zu Beginn der Verhandlung von dem mutmaßlichen sexuellen Übergriff des später Getöteten berichtet habe, spreche nicht für ein „gutes Verteidigungsverhalten“.

Doch sowohl die Fundstelle der Leiche als auch das von einer Rechtsmedizinerin geschilderte bewegte Geschehen passe zu den Ausführungen des Angeklagten. „Es gab keine Vergewaltigung, keine Rangelei und keinen Erdrosselungsversuch des späteren Opfers“, so Lingens.

Die Nebenklage verwies die Ausführungen des Angeklagten in eine „Geschichte aus 1001 Nacht“ und forderte ebenfalls zwölf Jahre Haft. Die Verteidigung forderte auf Grund der Unschuldsvermutung einen Freispruch, da der Angeklagte in Notwehr gehandelt und nur versucht habe, sein Leben zu retten. Im Falle einer Verurteilung solle die Kammer von einem Totschlag in einem minderschweren Fall auszugehen.

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