Fünf Jahre nach Vorfall So lautet das Urteil im Prozess um den Schwert-Angriff in Mönchengladbach

Mönchengladbach · Vor mehr als fünf Jahren soll ein Mann einen anderen mit einer 40 Zentimeter langen Klinge attackiert haben. Das Gericht hat keine Zweifel am Grundgeschehen, dem Angriff und den Verletzungen. Aber einiges konnte trotz umfangreicher Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden.

 Am Amtsgericht Mönchengladbach wurde am Montag ein Urteil gefällt.

Am Amtsgericht Mönchengladbach wurde am Montag ein Urteil gefällt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Im Prozess nach einem Schwertangriff ist ein 43-Jähriger am Montag vor dem Amtsgericht vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Laut Anklage soll der Mann im März 2018 einen heute 54-Jährigen mit einem Schwert verletzt haben. Ein zweiter Mann soll den Geschädigten bei der Tat von hinten angegriffen und geschlagen haben. Trotz sehr umfangreicher Beweisaufnahme könne dem Angeklagten die ihm vorgeworfene Tat nicht nachgewiesen werden, sagte der Richter. Es gebe jedoch keinen Zweifel am Grundgeschehen, dem Angriff und den Verletzungen, doch die abweichende Darstellung des Geschehens und das sonstige Verhalten des Geschädigten führe „zumindest zu einem begründeten Zweifel“ an der Täterschaft des Angeklagten.