RP-Informationsabend zum Opferschutz Wenn eine Gewalttat das Leben verändert

Mönchengladbach · Die erste Opferschutzbeauftragte des Landes, Elisabeth Auchter-Mainz, berichtet bei „Alles was Recht ist“ von ihrer Arbeit.

 Opferschutzbeauftrage Elisabeth Auchter-Mainz referiert über die Auswirkungen von Straftaten auf die Opfer.

Opferschutzbeauftrage Elisabeth Auchter-Mainz referiert über die Auswirkungen von Straftaten auf die Opfer.

Foto: Oliver Berg/dpa

Opfer einer Straftat oder eines Gewaltdelikts zu werden, das kann traumatische Auswirkungen auf den Geschädigten haben. Von einem auf den anderen Tag verändert sich das Leben. Manche werden von Alpträumen geplagt, andere können das Haus nicht mehr verlassen. Elisabeth Auchter-Mainz ist die erste unabhängige Opferschutzbeauftragte in NRW. Die ehemalige Generalstaatsanwältin hat in ihren zwei Jahren im Amt schon mehr als 1200 Opfern helfen können. Sie ist eine der drei Gastreferenten, die am 28. Januar bei der Informationsveranstaltung „Alles was Recht ist“ über das Thema „Opferschutz“ sprechen wird. Die Veranstaltung wird von der Rheinischen Post, dem Landgericht Mönchengladbach und dem Anwaltverein gemeinsam organisiert.

Warum ist Opferschutz so wichtig? „Jeder kann Opfer werden. Durch eine Straftat kann in einer Sekunde für Betroffene und Angehörige nichts mehr so sein wie vorher“, sagt Elisabeth Auchter-Mainz. Diese besondere Situation müsse erkannt und wahrgenommen werden. „Den betroffenen Menschen muss zeitnah jede Information über fachliche Hilfe und Entschädigungsleistungen gewährt werden“, so die ehemalige Generalstaatsanwältin. Durch Terroranschläge und extremistisch motivierte Straftaten mit zahlreichen verletzten Menschen und Angehörigen von getöteten Opfern habe das Thema zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Zum anderen sei damit auch die Sensibilisierung für Einzelschicksale und für Opfer von Straf- und Gewalttaten gewachsen.

Wie kann man den Opferbelangen gerecht werden? Eine gerechte, gerichtliche Bestrafung kann Opfern helfen, reicht aber bei schweren traumatischen Erlebnissen oft nicht aus. Besser als das normale Strafverfahren ist häufig der Täter-Opfer-Ausgleich, um den Belangen der Geschädigten gerecht zu werden. Diplom-Sozialpädagoge Matthias Schumacher ist Gerichtshelfer am Landgericht Mönchengladbach. Er kann in allen Verfahrensabschnitten beauftragt werden – vom Ermittlungs- und über das Vollstreckungsverfahren durch die Justiz bis zur Kontaktaufnahme zu Beschuldigten, Verurteilten und Geschädigten von Straftaten. Er sagt: „An der Entwicklung des Fachbereichs Gerichtshilfe lässt sich zeigen, wie die Justiz in den letzten 30 Jahren mehr und mehr auch die Opfer von Straftaten in den Blick genommen hat. In einem Arbeitsfeld, das die Täter im Fokus hatte, hat eine Erweiterung stattgefunden auf die Interessen der Geschädigten und die Wahrnehmung der Folgen einer Tat für das Opfer. Dies zeigt sich vorrangig im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Berichterstattung in Verfahren ,häuslicher Gewalt’.“

Mit Fällen häuslicher Gewalt hat auch Susanne Vehling-Feinendegen häufig zu tun. Die Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin vertritt als Nebenklagevertreterin überwiegend Opfer von Sexualdelikten oder Körperverletzungsdelikten. Vehling-Feinendegen sagt: „Eine gute Nebenklagevertretung verliert neben der Wahrnehmung der Rechte des Verletzten nicht das Ziel aus den Augen, die Belastungen, die das Strafverfahren mit sich bringt, zu minimieren. Dazu bedarf es fachlicher Kompetenz einerseits und Empathie sowie im Idealfall eines gewissen psychologischen Geschicks andererseits.“

Was bedeutet Täter-Opfer-Ausgleich? Manchmal zeigt sich vor Gericht, wie sich das Opfer bei der Straftat gefühlt hat. Wenn die Zeugin aussagt, wie es war, als ihr eine Pistole an den Kopf gehalten wurde, sie dann anschließend gefesselt und ausgeraubt wurde. Oft werden die seelischen Folgen der Tat im Prozess aber nur in Fragmenten geschildert. Das Instrument des Täter-Opfer-Ausgleichs soll dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit gegeben, „dem Täter sein Erleben der Tat und die sich daraus ergebenden Folgen umfassend zu schildern. Dazu hat der Geschädigte die Chance ohne weitere zivilrechtliche Schritte eventuelle Schäden erstattet zu bekommen und ein Schmerzensgeld auszuhandeln“, sagt Schumacher.

Was erwartet die Gäste bei der Veranstaltung im Landgericht? Elisabeth Auchter-Mainz, Susanne Vehling-Feinendegen und Matthias Schumacher berichten in Kurzreferaten (jeweils etwa 20 Minuten) über ihre Arbeit und bringen Fallbeispiele aus der Praxis. Anschließend können die Besucher der Veranstaltung Fragen stellen. Die Veranstaltung beginnt am 28. Januar um 19 Uhr im Landgericht Mönchengladbach.

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