Mönchengladbach Rechtsanwalt Koch beendet Ehrenamt als Anwaltsrichter

Mönchengladbach · (RP) Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt F. Manfred Koch ist nach 26 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit als Geschäftsleitender Vorsitzender des Anwaltsgerichts Düsseldorf verabschiedet worden. Dafür wurde Rechtsanwalt Eckhard Voßiek als Richter an diesem Anwaltsgericht und in der nächsthöheren Instanz Rechtsanwalt Thomas Pliester als Richter am Anwaltsgerichtshof in Hamm berufen.

 „Das Anwaltsgericht befasst sich mit berufsrechtlichen Fragen der Anwaltschaft und verhängt bei Verstößen gegen das anwaltliche Berufsrecht Strafen bis zum Berufsverbot“, sagt Rechtsanwalt Koch. 1991 begann Koch seine Tätigkeit als Richter am Anwaltsgericht. Zweimal ernannte ihn das Landesjustizministerium NRW zum Geschäftsleitenden Vorsitzenden des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Diese Position hatte er mehr als zehn Jahre inne. Der Sozius der Kanzlei MBK Rechtsanwälte war mit seinem altersbedingten Ausscheiden somit mehr als 26 Jahre Mitglied des Anwaltsgerichts.

Der engagierte Rechtsanwalt ist zudem seit 1998 Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. 20 Jahre lang war Koch Vorsitzender des Anwaltvereins Mönchengladbach, bis er Ende 2011 nicht wieder kandidierte.

Seit mehr als 40 Jahren ist der gebürtige Rheydter Sozius in der Kanzlei MBK Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Eckhard Voßiek setzt das ehrenamtliche Engagement der Kanzlei in der Anwaltsgerichtsbarkeit fort: Er ist jetzt Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Er tritt damit in die Fußstapfen seines älteren Sozius, mit dem ihn eine bereits viele Jahre bewährende Zusammenarbeit verbindet. Voßiek trat 2010 als Sozius in die Kanzlei MBK Rechtsanwälte ein und vertritt die Interessen der Mandanten als Fachanwalt für Strafrecht und als Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist dreigliedrig strukturiert: Anwaltsgerichte sind für die Bezirke von Oberlandesgerichten zuständig. Die nächsthöhere Instanz ist der jeweils in den Bundesländern etablierte Anwaltsgerichtshof. Dort werden die Berufungen der Anwaltsgerichtsverfahren verhandelt. Die höchste Instanz ist der Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Rechtsanwalt Thomas Pliester, seit 1987 Sozius in der Kanzlei MBK Rechtsanwälte, verstärkt jetzt als Richter den Anwaltsgerichtshof in Hamm. Pliester ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

(RP)
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