Erfolgsaussichten abschätzen Wann eine Klage gegen die Kündigung Sinn macht

Mönchengladbach · Der Anwaltverein nennt Kanzleien fürs Rechtsgebiet.

 In der zweiten Instanz muss man sich von einem Anwalt vertreten lassen.

In der zweiten Instanz muss man sich von einem Anwalt vertreten lassen.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Gekündigt – das ist erst einmal ein Schock. Häufig lohnt es sich aber, gegen eine Kündigung zu klagen. Eine Kündigungsschutzklage kann sich auch auszahlen, wenn man bereit ist, das Unternehmen zu verlassen. Mitunter ist eine höhere Abfindung drin. Wer klagen möchte, muss allerdings eine Frist von drei Wochen einhalten. Darauf weist der Anwaltverein Mönchengladbach hin.

„Bei einer ordentlichen Kündigung, also mit Kündigungsfrist, ist es meist sinnvoll zu klagen“, sagt Rechtsanwalt Michael Rost, Vorsitzender des Anwaltvereins. Oft informiere der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter gar nicht, warum er ihm kündige. Ohne den Kündigungsgrund zu kennen, könne man aber nicht sicher wissen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Sie kann auch wegen Formfehlern unwirksam sein. „Bei einer fristlosen Kündigung hängt es vom Einzelfall ab, ob sich eine Klage lohnt“, fügt Rost hinzu.

Wer eine Klage erwäge, so der Verein, dem könne eine Beratung bei einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht helfen – unter anderem, um die Erfolgsaussichten einzuschätzen. Eine Kündigungsschutzklage könne man theoretisch auch ohne Rechtsanwalt erheben. Gehe der Rechtsstreit in die zweite Instanz und werde vor einem Landesarbeitsgericht verhandelt, sei es jedoch Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Vor dem Arbeitsgericht müsse jeder seinen Anwalt bezahlen – auch die Partei, die das Verfahren gewinnt. Wer rechtschutzversichert ist, müsse sich darum keine Sorgen machen, teilt der Verein weiter mit.

 „Ein Rechtsanwalt geht unvoreingenommen an den Fall heran und wahrt Distanz“, sagt Rechtsanwalt Michael Rost. Das kann nützlich sein, wenn bei den streitenden Parteien die Emotionen vor Gericht hochkochen.  Zudem verfügten Anwälte über Erfahrung mit Kündigungsschutzfällen und Verhandlungsgeschick, so Rost. Nach einer Kündigungsschutzklage kommt es oft gar nicht zu einem Urteil. Ein Großteil der Verfahren wird gütlich geeinigt. In rund der Hälfte der Fälle einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine  Abfindung.

Der Anwaltverein führt eine Liste mit den Schwerpunkt-Rechtsgebieten seiner Mitglieder. Die Geschäftsstelle nennt jedem Interessenten unter Tel. 02161 177929 drei Anwälte zu dem gewünschten Rechtsgebiet.

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