Ratgeber-Veranstaltung in Mönchengladbach Wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann
Mönchengladbach · In der Reihe „Alles was Recht ist“ der Rheinischen Post, des Landgerichts und des Anwaltvereins geht es in der nächsten Folge am 17. September um das Thema „Pflegefall in der Familie – Betreuung und Vorsorgevollmacht“.
Es kann so schnell gehen ... Ein Unfall, ein Schlaganfall, ein Sturz auf der Treppe – und schon wird ein Angehöriger oder ein anderer nahestehender Mensch zu einem Pflegefall. Auch bei altersbedingt nachlassenden geistigen Fähigkeiten kann es zu der Situation kommen, dass man nicht mehr oder nur noch eingeschränkt seine eigenen Angelegenheiten, also auch rechtlich oder medizinisch Relevantes, regeln kann. Dennoch müssen gerade dann wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Doch was ist zu tun? Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson kann rechtlich unterstützen,für Ehepartner gibt es ein Notvertretungsrecht bei medizinischen Entscheidungen. Es kann zu vielen Situationen kommen, in denen Beratung, Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht nötig oder nützlich sind. Die drei Vortragenden an dem Abend werden aus unterschiedlichen Perspektiven Einblicke in das wichtige Thema geben. Wie stets bei diesem Vernastaltungsformat werden auch sie im Anschluss für Fragen aus dem Publikum bereitstehen.
Aus der Sicht der Notarin wird Catharina von Hertzberg-Bölch das Thema beleuchten. Sie appelliert, rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht die Weichen zu stellen, damit Klarheit herrscht, wer dann für einen selbst die Entscheidungen treffen soll. „Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie es selbst nicht mehr können oder wollen“, betont sie. „Grundlage jeder Vorsorgevollmacht ist ein besonderes Vertrauensverhältnis.“ Mit einer solchen Regelung wird eine Person bevollmächtigt, sollte es zu einer Notsituation kommen. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter im Willen desjenigen, der ihm die Vollmacht erteilt hat.
Catharina von Hertzberg-Bölch studierte in Oxford und Berlin Jura, ging mit dem Referendariat zurück ins Rheinland. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde sie Notarassessorin der Rheinischen Notarkammer, war zwei Jahre als Referentin des Deutschen Notarinstituts für die Bereiche Internationales Privatrecht und Ausländisches Recht, Erb- und Familienrecht und Immobilienrecht tätig. 2022 wurde sie mit einem immobilienrechtlichen Thema an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf promoviert. Seit Anfang des Jahres ist sie die neue Notarin in Mönchengladbach-Odenkirchen.
Der Diplom-Rechtspfleger Peter Krenzel wird als Referent bei der Veranstaltung seinen Schwerpunkt auf das betreuungsgerichtliche Genehmigungsverfahren legen. Als plastisches Beispiel nimmt er einen Ausgangsfall, nämlich den von Angehörigen angestrebten Verkauf der Immobilie der pflegebedürftigen Mutter, die selbst wegen ihrer kognitiven Einschränkung nicht mehr daran mitwirken kann. Der Verkauf ist erforderlich, um die vollstationäre Versorgung der Betreuten finanzieren zu können. Dabei geht es auch um die Aufsicht und Beratung durch den Rechtspfleger des Betreuungsgerichts.
Krenzel hatte 1986 seine Laufbahnprüfung 1986, ist Justizrat und bearbeitet seit 1997 Betreuungssachen, erst am Amtsgericht in Rheydt als Gruppenleiter, seit 2011 beim Amtsgericht Mönchengladbach in gleicher Funktion.
Der Rechtsanwalt Philipp Hilleke wird das Thema des Abends ebenfalls juristisch beleuchten. Er will das Vorurteil der Bevormundung oder gar Entmündigung ausräumen. „Es ist wichtig, gesetzliche Betreuungen vielmehr als Hilfe und Unterstützung zu verstehen“, sagt er. „Im Mittelpunkt der Betreuung stehen die Wünsche der betreuten Person.“
Hilleke bringt reichlich Erfahrung mit. Denn er arbeitet seit 2011 als selbstständiger Rechtsanwalt und führt fast ebenso lange rechtliche Betreuungen. Seine Schwerpunkte sind arbeits- und familienrechtlichen Angelegenheiten sowie in Verkehrssachen. Die Tätigkeit als Berufsbetreuer bestimme seinen Arbeitsalltag. Gleichzeitig führe er Verfahrenspflegschaften in Betreuungsverfahren sowie Ergänzungspflegschaften für Kinder und Jugendliche.