Neue Regelung in Mönchengladbach Quarantäne bei Heimaufnahme wurde gelockert

Mönchengladbach · Eine neue Verfügung der Stadt ändert einige Regeln zum Schutz vor Corona in Altenheimen und passt die in Gladbach bislang geltenden Bestimmungen neueren Verfügungen der Landesregierung an.

 Ein Mundschutz liegt auf dem Tisch eines Gemeinschaftsraumes in einem Seniorenheim (Symbolbild).

Ein Mundschutz liegt auf dem Tisch eines Gemeinschaftsraumes in einem Seniorenheim (Symbolbild).

Foto: dpa/Frank Molter

 Laut Weisung des Landes muss auf Veranlassung des Gesundheitsamtes ein Heimbewohner innerhalb von 48 Stunden vor Neu- oder Wiederaufnahme in eine Pflegeeinrichtung auf das Virus getestet werden. Die Einrichtung muss das Amt über die anstehende Aufnahme informieren. „Dies bewirkt, dass in jedem einzelnen Fall einer Neu- oder Wiederaufnahme die Pflegeeinrichtung Kontakt mit dem Fachbereich Gesundheit aufnehmen muss“, sagt die Stadt.

Um das zu vereinfachen, habe sie nun angeordnet, dass  grundsätzlich immer ein Test gemacht werden müsse: „Dies bedarf keiner Abstimmung mit dem Fachbereich Gesundheit mehr.“ Bei Aufnahme in eine Einrichtung sei aufgrund von Lockerungen seitens des Landes eine 14-tägige Quarantäne nicht mehr nötig. Die betroffenen Bewohner dürfen ihr Zimmer verlassen, müssen aber einen Mund-Nasenschutz tragen, bis das negative Ergebnis eines zweiten Corona-Tests vorliegt.

(RP)
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