Gericht Prozess wegen Beteiligung an einem Mordversuch

Mönchengladbach · Forensische Psychiaterin sieht Widersprüche zwischen den toxikologischen Untersuchungsergebnissen und den Aussagen des Angeklagten.

 Der Fall wird im Landgericht Mönchengladbach verhandelt.

Der Fall wird im Landgericht Mönchengladbach verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Am Montag gab es im Prozess um Beteiligung an einem Mordversuch, erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung auch zu dem dritten Angeklagten eine Einlassung. Er (30) und ein zweiter Viersener (34) müssen sich seit dem 19. August vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten: Laut Anklage sollen sie einen Bekannten misshandelt und versucht haben, Geld von seiner Familie zu erpressen. Später sollen sie vorgehabt haben, ihn zu töten. Der Verteidiger des 30-Jährigen sprach von einem regelmäßigen Konsum von Kokain, Heroin, Amphetaminen sowie Alkohol des Angeklagten.

Am Tattag habe der Mann gemeinsam mit dem späteren Opfer den 34-jährigen Angeklagten besucht, auf dem Weg hätten sie Jägermeister und Heroin besorgt. Man habe die mitgebrachte Flasche gemeinsam geleert und weiteren Alkohol getrunken. Der 34-Jährige habe „wegen Entzugserscheinungen unter Paranoia“ gelitten, sei dann in einen Streit mit dem späteren Geschädigten über dessen Geldschulden bei ihm geraten. Er selbst sei auch „ziemlich aggressiv geworden“, da das Opfer sehr laut geworden sei. Der 34-Jährige habe gesagt: „Wir könnten uns Stoff besorgen, wenn er seine Schulden bezahlen würde.“

Man habe daher versucht, den Mann dazu zu bringen, seine Verwandten anzurufen, um Geld zu erhalten, und ihn geschnitten. Um sich Respekt zu verschaffen, hätten sie über die Tötung des Mannes gesprochen. Irgendwann sei er müde geworden und habe sich schlafen gelegt, sei irgendwann von der Polizei geweckt worden.

Laut einer forensischen Psychiaterin passen die Aussagen des Angeklagten nicht zu den Befunden des Urin-Tests sowie des toxikologischen Gutachtens. Darin hatte man Amphetamine, Cannabis sowie THC nachgewiesen, doch der von ihm beschriebene Heroin- sowie Kokain-Konsum sei nicht belegbar. Daher gebe es keine Hinweise auf eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit. Die Sachverständige bescheinigte dem zweiten Angeklagten, dem 34-jährigen Viersener, eine Abhängigkeit von multiplen Substanzen, erklärte, dass sein ganzes Leben auf den Drogenkonsum ausgerichtet sei. Die Kombination von einer Berauschung durch Alkohol und der möglichen gleichzeitigen Angst vor Entzugserscheinungen könne zu einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit führen. Die Kammer gab zu bedenken, dass die Angst vor dem Entzug nicht plausibel sei, da der Angeklagte ja durch seine Teilnahme an einem Methadon-Programm am Morgen nach der Tat seine übliche Dosis erhalten hätte. Ein Urteil wird für den 25. Oktober erwartet.

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