Prozess vor dem Landgericht Messerangriff: Angeklagter leidet unter Auto-Aggression

Mönchengladbach · Am Donnerstag sagte ein zweiter Sachverständiger im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung am Landgericht Mönchengladbach aus.

 Ein 31-Jähriger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten.

Ein 31-Jähriger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten.

Foto: dpa/Marius Becker

In einem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Mönchengladbach sagte am Donnerstag ein zweiter Sachverständiger aus, den die Kammer angefordert hatte. Ein 31-Jähriger ist angeklagt, einen Bekannten in dessen Wohnung mit einem Messer im Gesicht und am Oberbauch verletzt zu haben.

Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte bei dem Angeklagten eine substanzinduzierte psychische Störung (auch bekannt als Drogenpsychose) sowie einen mehrjährigen Missbrauch von Amphetaminen, Alkohol und Cannabis. Bei den Sitzungsterminen habe sich gezeigt, dass der Angeklagte innerlich mit ganz anderen Dingen als dem gerade Besprochenen beschäftigt sei und sein Verhalten nur selten zum aktuellen Gesprächsgegenstand gepasst habe.

Der Mann habe erklärt, „zwei gespalten“ zu sein, eine Situation, die er als belastend beschrieb. Der Sachverständige erklärte, dass der Angeklagte unter einer hochgradigen Auto-Aggression leide und sich selbst statt andere verletze. Seit 2013 sei der Mann mehrmals in psychotischen Zuständen in Kliniken in Erscheinung getreten, stehe unter einem hohem Leidensdruck, hervorgerufen durch den massiven Alkohol- und Amphetaminkonsum. Durch letzteren habe sich zudem vermutlich erst die psychotische Störung entwickelt. In einem „schlimmen Kreislauf“ habe der Angeklagte Alkohol getrunken, um die Symptome seiner psychischen Erkrankung zu ertragen, doch der Konsum habe diese Symptome weiter verstärkt.

Zum Tatzeitpunkt sei ein Mischkonsum beider Substanzen sehr wahrscheinlich, daher sei bei dem 31-Jährigen eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gegeben. Bis zur Tat habe es ausschließlich Selbstverletzungen gegeben, niemand sonst sei verletzt worden. Bei einem hohen Alkohol- sowie Amphetaminkonsum könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein psychotischer Impuls zur Ausführung gekommen und der Bekannte deshalb mit dem Messer gestochen worden sei. Zur Prognose sagte der Gutachter, es sei fatal, die „Dinge so weiterlaufen zu lassen": Es müsse sowohl eine Drogentherapie als auch eine Behandlung der Psychose erfolgen. Der Angeklagte spreche jedoch bereits gut auf ein Medikament an, so dass sich in den nächsten sechs Monaten weitere Erfolge einstellen dürften.

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