Verfahren wird fortgesetzt Falschgeld auf Parkplatz übergeben

Mönchengladbach · Vor dem Landgericht läuft ein Prozess wegen Betrugs und Geldfälschung.

 Vor dem Landgericht wird gegen einen 39-Jährigen wegen Betrugs verhandelt.

Vor dem Landgericht wird gegen einen 39-Jährigen wegen Betrugs verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Nach nur 30 Minuten wurde am Montag ein Prozess wegen Betrugs und Urkunden- sowie Geldfälschung vor dem Landgericht Mönchengladbach unterbrochen, damit sich Verteidiger und Angeklagter zu ihrer Strategie beraten konnten. Ein 39-jähriger Iraker, der zum Tatzeitpunkt in Viersen lebte, soll 2016 mit weiteren Tätern zwei Kreditanträge bei Mönchengladbacher Banken im Gesamtwert von 55.000 Euro gestellt haben. Gefälschte Unterlagen sollten die Kreditwürdigkeit der Antragsteller bestätigen.

Für die Vermittlung soll der Angeklagte K. eine Provision in Höhe von 30 bis 35 Prozent der Kreditsumme erhalten haben. Zudem soll der Mann laut Anklage – ebenfalls 2016 – insgesamt 6000 Euro Falschgeld erworben haben. Übergaben sollen auf der Hindenburgstraße sowie einem Möbelhaus-Parkplatz in Mönchengladbach vonstattengegangen sein. Der Versuch, einen falschen 50-Euro-Schein einzusetzen, misslang, da der Empfänger die „Blüte“ als solche erkannte. Auch ein Mitarbeiter seiner Viersener Pizzeria soll teilweise mit Falschgeld entlohnt worden sein.

Bereits 2017 waren die Mittäter rechtskräftig verurteilt worden, zu jenem Verfahren erschien der Angeklagte K. nicht. In seiner Einlassung gab er nun zu, Geld von einem Mann namens T. erhalten zu haben. Doch es habe sich um ein Darlehen gehandelt, er habe nicht gewusst, dass es sich um Falschgeld gehandelt habe.

An dieser Stelle unterbrach die Kammer und wies auf eine Telefonüberwachung der Polizei zwischen beiden Männern hin. Darin sei von „gutem Falschgeld“ sowie „gut gemachten Blüten“ die Rede. Die Kammer erklärte, dass „Märchen erzählen die Situation nicht verbessert“ und schlug eine Pause vor. Danach fragte der Verteidiger, ob eine Verständigung möglich sei. Diese wurde von Kammer und Staatsanwaltschaft wegen der ersten Einlassung abgelehnt. Daraufhin räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein und ging zunächst auf den Betrug und die Urkundenfälschung ein: Er habe dem gesondert Verfolgten T. einen „guten Kumpel“ sowie eine Verwandte vorgestellt. Beide hätten dann online Kreditanträge gestellt, die auch genehmigt worden seien. In einem Fall habe er dabei 400 Euro erhalten, da er den Kontakt zwischen T. und der Verwandten hergestellt habe.

T. sei es auch gewesen, der ihm „Blüten“ gezeigt und erklärt habe, er könne ihm Falschgeld besorgen. Da er 10.000 Euro für eine Operation seines Bruders im Irak benötigt habe, habe er Falschgeld bestellt, einmal 3000 und einmal 2000 Euro. Laut Kammer klang das Protokoll der Telefonüberwachung nicht nach dieser Version: „Darin erklären Sie, Sie hätten Kunden, bei denen Sie das Geld loswerden können.“ Doch der Angeklagte blieb bei der Aussage. T. erinnerte sich, Falschgeld besorgt zu haben, jedoch nicht an die Summe. Der Prozess wird fortgesetzt.

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