Verfahren in Mönchengladbach Prozess nach Unfall auf Trampolin

Mönchengladbach · Ein Kläger verlangt nach einem folgenreichen Sturz Schmerzensgeld vom Betreiber. Der weist die Schuld an dem Vorfall im Februar 2020 zurück.

 Die Klage wird vor Gericht verhandelt.

Die Klage wird vor Gericht verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Es sollte ein schöner Tag mit Freunden und Kindern im Trampolinpark in Mönchengladbach werden. Doch bei einem Reaktionsspiel, bei dem man auf verschieden hoch angebrachte und wechselnd aufleuchtende Flächen drücken muss, kommt ein Mann im Februar 2020 unglücklich auf der Matte auf und verletzt sich schwer. Nach eigener Aussage waren unter anderem alle Bänder gerissen, dem Sturz folgten drei Operationen und ein Jahr Berufsunfähigkeit. Nun verklagt der Mann die Betriebsgesellschaft des Parks auf 10.000 Euro Schmerzensgeld. Auch für Behandlungskosten und den darauffolgenden Verdienstausfall sowie Haushaltsführungskosten in einer Gesamthöhe von über 4.000 Euro soll der Betreiber aufkommen.