Das gilt in Mönchengladbach Was tun nach positivem Corona-Schnelltest?
Mönchengladbach · Wenn der zweite Strich beim Selbsttest auftaucht, haben Bürger viele Fragen zum weiteren Vorgehen. Wie sind die nächsten Schritte, welche Fristen gelten? Wir geben eine Anleitung.
Die Corona-Warn-App leuchtet bei vielen (von denen, die sie überhaupt noch haben) fast täglich rot auf, im Bekanntenkreis sind Etliche an Covid-19 erkrankt und die Schlangen bei den Teststellen werden wieder länger. Die Sieben-Tage-Inzidenz wie auch die Hospitalisierungsrate steigen wieder. Und auch die Chance, sich selbst mit einer der aktuell grassierenden infektiöseren Virusvarianten anzustecken, wird nach dem Wegfall fast aller Schutzmaßnahmen und in der Urlaubszeit wahrscheinlicher. Wenn der Schnelltest dann plötzlich die zweite Linie zeigt und man oftmals zeitgleich die ersten Symptome spürt, stellt sich die Frage: Wie gehe ich jetzt weiter vor? Das ist angesichts häufig wechselnder Bestimmungen gar nicht so leicht zu beantworten. Was aktuell in Mönchengladbach gilt.
Was muss ich nach einem positiven Schnelltest machen?
Der zu Hause durchgeführte Selbsttest soll durch einen offiziellen Test bestätigt werden, das kann ein Antigen-Schnelltest (Bürgertest) oder ein PCR-Test sein. Wichtig: Wer Symptome hat, sollte nicht in ein Testzentrum gehen. Arno Theilmeier, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Mönchengladbach, empfiehlt dann, den Kontakt zum Hausarzt aufzunehmen. Dann wird das weitere Vorgehen abgesprochen. Wer symptomfrei ist, kann einen Bürgertest machen lassen.
Wie lange dauert es, bis das Ergebis vorliegt?
Bei einem Antigen-Schnelltest ist das nach rund 15 Minuten der Fall. Wer möchte, kann dies durch einen PCR-Test bestätigen lassen. Dafür brauchen die Labore in der Regel 48 Stunden, teilweise kann es auch schneller gehen. Am Wochenende verlängert sich die Wartezeit, da die Labore dann nicht arbeiten. Wer beispielsweise am Samstag positiv getestet wird, dürfte sein Ergebnis kaum vor Dienstag haben.
Kostet mich das was?
Mit der neuen Testverordnung, die seit dem 30. Juni gilt, gibt es nur noch für bestimmte Personengruppen kostenfreie Tests. Dazu gehört der Ersttest nur, wenn man mit einer infizierten Person im selben Haushalt lebt oder gelebt hat. Wenn zum Beispiel die Warn-App eine rote Meldung zeigt, kostet der Test drei Euro. Für Kinder unter fünf Jahren ist er generell weiter kostenfrei. Ausnahmen gelten etwa auch für Schwangere im ersten Trimester sowie pflegende Angehörige.
Und wann zahle ich für den PCR-Test?
Ein PCR-Test ist grundsätzlich kostenpflichtig. Allerdings können Ärzte bei der Behandlung einen PCR-Test veranlassen. Außerdem sind laut Bundesgesundheitsministerium PCR-Tests zur Bestätigung eines positiven Schnelltests kostenlos. In der Regel setzen Teststellen jedoch voraus, dass der Schnelltest in der eigenen Einrichtung gemacht wurde.
Wie lange muss ich in häusliche Isolation?
Mindestens für fünf Tage. Wobei die Zeit ab dem ersten positiven Testergebnis (egal ob PCR- oder Schnelltest) oder dem Symptombeginn zählt. Wer am fünften Tag keine Symptome mehr hat, darf sich freitesten. Das ist kostenfrei, dafür muss lediglich eine entsprechende Erklärung unterschrieben werden. Zum Freitesten reicht ein Bürgertest aus; ist dieser negativ endet die häusliche Infektion. Andernfalls kann alle 24 Stunden versucht werden, sich freizutesten. Nach maximal zehn Tagen endet die Isolation automatisch. Ein Selbsttest reicht nicht, um sich freizutesten.
Was ist der CT-Wert?
Ein PCR-Test zeigt zusätzlich an, ob man noch infektiös ist oder nicht. Das wird am CT-Wert bemessen. Liegt dieser über 30, dann gilt man als nicht mehr ansteckend. Liegt er darunter, ist man infektiös. Vereinfach gesagt ist der CT-Wert ein Maß für die Viruslast. Je höher der Wert, desto niedriger die Viruslast. Allerdings kann ein hoher Wert neben dem Ende einer Infektion auch den Beginn einer eben solchen anzeigen.
Muss ich mich bei den Behörden melden?
Eine behördliche Anordnung für die Isolierung ist nicht mehr erforderlich. Und auch das Ende der Isolierung erfolgt selbstständig. Der Testnachweis, mit dem man sich freigetestet hat, ist für mindestens einen Monat aufzubewahren. Dieser muss der zuständigen Behörde bei Verlangen vorgelegt werden. Die Stadt Mönchengladbach hat dafür die E-Mail-Adresse freitestungen@moenchengladbach.de eingerichtet. Dort sollte das Negativ-Ergebnis nach Angaben der Stadtverwaltung unter Nennung des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums hingeschickt werden. Das Bürgertelefon zum Thema Corona ist weiter geschaltet (Tel. 02161 2554321).
Reicht für meinen Arbeitgeber ein positiver Testbefund aus?
Manche Arbeitgeber akzeptieren einen positiven PCR-Test als Krankmeldung. Meistens muss jedoch beim Arzt der positive Befund vorgelegt werden, um dort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu bekommen, die dann beim Arbeitgeber eingereicht wird. Diese darf für maximal zehn Tage ausgestellt werden, bevor der Patient für eine Verlängerung aufgrund seiner anhaltenden Symptome untersucht werden muss. Man muss sich mit Corona nicht zwingend krankschreiben lassen. Dies gilt nur, wenn man auch Symptome hat. Wer symptomlos erkrankt ist, darf nicht krankgeschrieben werden und muss arbeiten, wenn dies von zu Hause auch möglich ist. Auch verweisen Arbeitgeber in diesem Fall dann in der Regel darauf, im Homeoffice zu arbeiten. [Anm. d. Red. Wir haben diesen Abschnitt nachträglich angepasst, um die Regelung klarer darzustellen und mögliche Missverständnisse zu verhindern.]
Was muss ich sonst noch tun?
Positiv Getestete sind verpflichtet, alle Personen selbstständig zu informieren, zu denen in den vergangenen zwei Tagen vor der Durchführung des Tests bis zu Ihrer Isolierung enger persönlicher Kontakt bestand. Das bedeutet Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde. Diesen wird empfohlen, ebenfalls für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, zu vermeiden und, sofern möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Treten innerhalb der ersten zehn Tage nach dem Kontakt zur positiv getesteten Person Symptome auf, sind diese Personen verpflichtet, umgehend eine Testung durchzuführen.