Kontrolle in Mönchengladbach Mehr als fünf Tonnen zu viel – Polizei stoppt völlig überladenen Süßigkeiten-Lkw

Mönchengladbach · Sollten da Karnevalswagen mit Wurfmaterial versorgt werden? Wenn ja, kam die Lieferung verspätet an. Denn von der Mönchengladbacher Polizei gab es nicht nur eine strikte Anordnung.

So viel Süßigkeiten, wie der Lkw geladen hatte, werden bei den zhalreichen Karnevalszügen gebraucht.

So viel Süßigkeiten, wie der Lkw geladen hatte, werden bei den zhalreichen Karnevalszügen gebraucht.

Foto: Busch Franz-Heinrich/Busch, Franz Heinrich (bsen)

Etwa 8,15 Tonnen zuckrige Snacks und süße Trinkpäckchen hatte ein völlig überladener Lastwagen an Bord, den die Polizei Mönchengladbach am Dienstag, 7. Februar, um kurz vor 9 Uhr auf der Rathenaustraße kontrollierte. Der Lkw hatte so viel Süßes an Bord, dass die Polizei sofort mit Rechnungen begann: Bei einem Pro-Kopf-Konsum von 33,4 Kilogramm (Stand: 2020) hätten über 543 Naschkatzen in Deutschland ihre Lust auf Süßes mit der Ladung ein Jahr lang stillen können.

Der Lastwagen war den Polizisten bei einer Streifenfahrt aufgefallen, da seine Reifen sichtlich platt gedrückt über den Asphalt fuhren und die Scheinwerfer weit nach oben leuchteten. Außerdem hatte der 55-jährige Fahrer den Fünftonner durch eine für Laster gesperrte Zone gesteuert.

Die Beamten des Verkehrsdienstes stoppten die Fahrt des Lkw sofort. Die geeichte Waage zeigte ein Gesamtgewicht des Fahrzeugs von 13,15 Tonnen an – zulässig wären 7,5 Tonnen gewesen. „Das heißt, er überschritt das Gesamtgewicht um satte 5,65 Tonnen oder 75,3 Prozent“, teilte die Polizei mit. Die Beamten wunderten sich nicht: Die Ladefläche sei bis unter das Dach mit Trinkpäckchen, Gummibärchen, Schokoladen, Chips und weiteren Leckereien gefüllt gewesen.

Bei der Verkehrskontrolle stellte sich zudem heraus, dass der 55-jährige Fahrer keinen Berufskraftfahrernachweis vorweisen konnte und laut Polizei nie eine solche Ausbildung absolviert hat. Ihn erwarten nun Ordnungswidrigkeitsanzeigen und ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro.

Gegen den Halter des Lasters und Inhaber des Unternehmens, für das der 55-Jährige unterwegs war, eröffneten die Polizisten zudem ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und wegen Überladung. Auch er muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Schließlich gebe es für Fünftonner nicht umsonst ein vorgeschriebenes Höchstgewicht von 7,5 Tonnen, teilte die Polizei mit. Ein derart überladener Lastwagen sei im Straßenverkehr sehr gefährlich. Die Achse sei nicht mehr lenkfähig und der Bremsweg verlängere sich enorm.

 Bleibt die Frage: Was passiert jetzt mit den Süßigkeiten? Ist ein solcher Berg an Leckereien nicht auch für Polizisten verführerisch? Ja schon, gibt eine Polizeisprecherin zu, „aber selbstverständlich haben die Beamten des Verkehrsdienstes ihre Finger von den Süßigkeiten gelassen“. Die Polizei ordnete an, dass die Firma die Waren umlädt. Sie durfte die Süßwaren mit zwei weiteren Lkw-Fuhren abtransportieren.

(RP)
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