Landgericht Mönchengladbach Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft im Missbrauchsprozess

Mönchengladbach · Dem Angeklagten werden sexueller Missbrauch an Minderjährigen vorgeworfen. In den Plädoyers sind jetzt unterschiedliche Strafmaße gefordert worden. Wie diese aussehen und wann das Urteil fällt.

 Der 44-Jährige muss sich vor der Ersten großen Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach verantworten.

Der 44-Jährige muss sich vor der Ersten großen Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach verantworten.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs in sieben Fällen hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Mönchengladbach am Mittwoch, 11. Mai, für einen 44-Jährigen sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Der Mann soll eine heute 14-Jährige sowie ein heute 15-jähriges Mädchen für sexuelle Dienste bezahlt haben. Kennengelernt hätten sich Angeklagter und die Geschädigten über einen Vogelkauf auf einem Online-Verkaufsportal. Bei einem dritten Treffen in einem Kleingarten soll es dann zu einem ersten sexuellen Kontakt gekommen sein.