Corona-Kontrollen in Mönchengladbach Gaststätte fliegt mit Bierausschank im Lockdown auf – hohe Geldstrafe droht

Wickrath · Der Wirt der Gaststätte versuchte noch, seine Gäste in einer Nebenwohnung zu verstecken. Vergebens. Er muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Aber auch für seine Gäste kann es teuer werden.

 Trotz des Corona-Verbots öffnete ein Wirt in Wickrath seine Gaststätte (Symbolbild).

Trotz des Corona-Verbots öffnete ein Wirt in Wickrath seine Gaststätte (Symbolbild).

Foto: dpa/Marc Tirl

(dbr) Aufgrund des Lockdowns dürfen Gastronomen nach wie vor keine Gäste empfangen. Ein Wirt in Wickrath hat sich mit seiner Gaststätte diesem Verbot jedoch widersetzt – und flog am Wochenende damit auf, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst (KOS) war durch Hinweise von Bürgern, dass sich dort regelmäßig Gäste aufhalten sollen, auf das Lokal aufmerksam geworden. Und tatsächlich: Bei der Kontrolle am Wochenende traf man in der Gaststätte den Wirt und acht Gäste an – es wurde laut Mitteilung der Stadt geraucht und es gab frisch gezapftes Bier. Als der Wirt die Ordnungskräfte bemerkte, versuchte er noch, seine Gäste schnell in die angrenzende Wohnung zu schicken – doch vergebens. Er zeigte sich anschließend einsichtig und stellte seinen Betrieb ein.

Für den Wirt dürfte es nun teuer werden: Er muss wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung mit einem Bußgeld in Höhe von 5000 Euro rechnen. Aber auch die Gäste müssen zahlen: Gegen sie wurde ebenfalls ein Bußgeld von 100 Euro ausgesprochen, wie ein Stadtsprecher unserer Redaktion mitteilt. Wie lange der Gastronom bereits illegal öffnete, ist noch nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen.

In Düsseldorf war es zuletzt zu ähnlichen Fällen gekommen, einen Betreiber erwischten die Ordnungskräfte dabei gleich zweimal innerhalb weniger Tage. Sein Lokal wurde daraufhin versiegelt. Das passiert in Mönchengladbach nun nicht. „Grundsätzlich wird immer dann versiegelt, wenn die Annahme besteht, dass der Betrieb fortgesetzt werden soll. Der Betreiber darf den Außer-Haus-Verkauf von Speisen weiter durchführen. Er darf nur den Schankbetrieb vor Ort nicht ausüben“, sagt der Stadtsprecher. Die Gaststätte wird aber weiter kontrolliert. Sollte der Gastronom trotz Verbots erneut Gäste empfangen, dann „droht eine Verdopplung der Geldbuße und die Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, die mit einem Entzug der Erlaubnis enden kann“, sagt der Stadtsprecher.

Ab dem 22. März sind theoretisch wieder Öffnungen in der Außengastronomie möglich – abhängig von den Inzidenzzahlen. Kostenpflichtiger Inhalt Allerdings wollen viele Gastronomen in Mönchengladbach am 22. März nicht öffnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort