Volksverhetzender Slogan NPD muss Wahlplakate in Mönchengladbach abhängen

Mönchengladbach · Die rechtsextreme Partei hatte mit dem Slogan „Migration tötet“ für Stimmen bei der Europawahl geworben. Das Ordnungsamt verfügte, dass die Plakate weg müssen – und bekam nun vor Gericht Recht.

 Eine NPD-Flagge. (Symbolbild)

Eine NPD-Flagge. (Symbolbild)

Foto: Florian Schuh/dpa/Florian Schuh

Die rechtsextreme NPD muss ihre Plakate zur Europawahl mit dem Slogan „Migration tötet“ in Mönchengladbach entfernen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden.

Es gab damit einer Verfügung von Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners Recht. Mit den Plakaten gefährde die Partei die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“, heißt es vom Gericht. Und: Inhalt und Gestaltung der Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Die Stadt Mönchengladbach hatte der Partei am vergangenen Donnerstag eine Ordungsverfügung zukommen lassen, in der sie die NPD aufforderte, alle Plakate mit dem Slogan in Mönchengladbach abzuhängen – und zwar mit der Frist Montag um 12 Uhr. Dagegen hatte die Partei einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt. Bereits am Montag war der Kreisverbandsvorsitzende der Mönchengladbacher NDP, Manfred Frentzen, laut Stadt beim Ordungsamt erschienen und hatte mitgeteilt, dass die Partei alle entsprechenden Plakate entfernt habe. Auch der Linken-Politiker Torben Schultz hatte laut eigener Aussage bereits am 10. Mai eine Anzeige wegen Volksverhetzung bei der Polizei gestellt. „Egal ob deswegen oder nicht, aber OB Reiners hat gehandelt und das mit Erfolg! Klasse!“, schrieb er auf Twitter.

Am Dienstag bestätigte das Verwaltungsgericht dann die Entscheidung der Stadt. Falls nun noch ein Plakat in der Stadt auffällt, kann das Ordnungsamt dieses entfernen und den Aufwand der Partei in Rechnung stellen. Oberbürgermeister Reiners begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Es freut mich, dass das Verwaltungsgericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Etwas anderes habe ich aber auch angesichts der offensichtlich volksverhetzenden Machart der Plakate nicht erwartet“, sagte er.

Die Plakate sind nicht nur in Mönchengladbach umstritten. Ebenfalls am Dienstag bestätigte das Verwaltungsgericht Dresden eine Aktion der sächsischen Stadt Zittau. Diese hatte die NPD-Plakate selbst abgenommen, wogegen die Partei einen Eilantrag einreichte – der ebenfalls am Dienstag abgelehnt wurde. Bereits einige Tage zuvor hatten mehrere Landkreise und Städte in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, die Plakate zu entfernen, das Landgericht Schwerin hatte dort ebenfalls einen Eilantrag der NPD abgelehnt.

Laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf können die Plakate nicht einfach in ganz Deutschland verboten werden – jede Kommune müsse selbst aktiv werden. Das liege an dem besonderen Aufbau der Ordnungsbehörden, sagte ein Sprecher. Nach dem Beschluss des Gerichts könnten nun weitere Kommunen in NRW aktiv werden. In Viersen hat bereits ein Grünen-Ratsherr die Bürgermeisterin darum gebeten, die Plakate abhängen zu lassen.

(mre/hh)
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