Streit in Mönchengladbach NPD klagt weiter wegen Wahlplakat-Verbots gegen die Stadt
Mönchengladbach · Der Streit um ein durch die Stadt verbotenes Wahlplakat der rechtsextremen Partei zur Europawahl 2019 geht vor das Bundesverwaltungsgericht. Was auf dem Plakat zu sehen war und wie die ersten Instanzen entschieden haben.

Das Logo der rechtsextremen Partei NPD. (Symbolbild)
Foto: dpa/Fredrik von ErichsenDer Streit um ein durch die Stadt verbotenes Wahlplakat der rechtsextremen Partei NPD zur Europawahl 2019 in Mönchengladbach landet jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Mönchengladbacher Kreisverband der Partei fordert in dem höchstrichterlichen Verfahren die Feststellung, dass das Verbot des Plakates durch die Stadt und die damit verbundene Aufforderung zur Entfernung rechtswidrig gewesen seien. Der Fall wird am 26. April verhandelt. In den beiden ersten Instanzen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte jeweils die Stadt Recht bekommen. Das OVG ließ aber Revision durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Und die steht nun an.