Alleinerziehende in Mönchengladbach haben Anspruch Nach Erlass sind 200 Kinder mehr in Kita-Notbetreuung

Mönchengladbach · Das Rathaus hat lange gezögert und auf den Erlass des Landes gewartet, bis es berufstätigen Alleinerziehenden grünes Licht gab. Etwa die Hälfte der Berechtigten hat das direkt am ersten Tag in Anspruch genommen.

 In Mönchengladbach haben jetzt auch berufstätige Alleinerziehende Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder in der Kita.

In Mönchengladbach haben jetzt auch berufstätige Alleinerziehende Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder in der Kita.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nach dem Erlass des Landes können berufstätige Alleinerziehende seit Montag auch in MönchengIadbach ihre Kinder in die Notbetreuung in Kitas geben. Anders als einige andere Kommunen hatte die Stadtverwaltung erst einen entsprechenden Erlass des Landes abgewartet, bevor sie sich dazu bereit erklärte. Dann musste es ganz schnell gehen, denn der Erlass vom späten Freitagabend sei erst am Wochenende im Rathaus eingetroffen, hieß es.

Wegen der Pandemie sind Kitas geschlossen, allerdings gibt es eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegekräfte, Mediziner, aber auch Busfahrer oder Mitarbeiter in Lebensmittelläden, Apotheken oder im IT-Bereich. Bisher wurden laut Jugendamt etwa 660 Kinder in trägerübergreifenden Kitas und in der Tagespflege notbetreut. Pro Kita seien ein bis 17 Kinder in kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern betreut worden.

Mit der neuen Regelung haben etwa 380 Alleinerziehende in der Stadt einen Anspruch auf diese Betreuung. Nach einer ersten Abfrage des Jugendamts wurden am ersten Tag der neuen Regelung 25 bis 30 Prozent mehr Kinder betreut, was einem Plus von etwa 200 Kindern im Vergleich zur vergangenen Woche entspreche.

Engpässe hat es nicht gegeben, sagte ein Stadtsprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Die Kitas hätten die Alleinerziehenden teilweise am Wochenende erreicht und nach dem konkreten Bedarf gefragt. Den Zahlen zufolge haben nicht alle, sondern nur etwa die Hälfte der berechtigten Alleinerziehenden direkt am Montag ihren Anspruch auf Notbetreuung geltend gemacht. „Alle Kitas pflegen den telefonischen Kontakt oder Mailkontakt mit den Eltern und sind daher gut informiert über die Bedarfe der Eltern“, so der Sprecher. Es sei davon auszugehen, dass der Rest der Eltern nun das Angebot sukzessive in den nächsten Tagen wahrnehme. „Personalengpässe, Warteschlangen oder andere Probleme hat es nach unseren Infos nicht gegeben“, so der Sprecher.

Über eine Hotline haben sich den Angaben zufolge bereits vergangene Woche einige Alleinerziehende gemeldet, „die dringend eine Betreuung benötigen“.  Heute hätten sich weitere Eltern mit Fragen zur Notbetreuung gemeldet.

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