Prozess in Mönchengladbach Nach Dosenwurf muss Fußballfan Geldstrafe zahlen

Eicken · Eine gefährliche Körperverletzung konnte das Gericht dem 22-Jährigen nicht nachweisen. Dafür wurde er aber wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

 Ein 22-Jähriger aus Celle stand am Donnerstag vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht.

Ein 22-Jähriger aus Celle stand am Donnerstag vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Am Donnerstag musste sich ein 22-Jähriger aus Celle wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verantworten. Ihm wird vorgeworfen, eine volle Bierdose in Richtung einer Gruppe von Polizeibeamten geworfen zu haben. Beim Versuch seine Identität festzuhalten, soll sich der Mann aus Celle heftig gewehrt haben.

Im Oktober 2017 wurde ein Fanzug von Hannover 96 im Mönchengladbacher Hauptbahnhof gestoppt, um eine Person in Gewahrsam zu nehmen. Die Fans sollen sich mit diesem Mann solidarisiert haben und in der Gruppe auf Beamte zugelaufen sein. Daraufhin wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Ein Zeuge berichtete, dass er dann eine Bierdose in Richtung der Kollegen habe fliegen sehen. Sie sei knapp an ihnen vorbei gegangen. Direkt danach habe der Werfer versucht, sich nach hinten in die Fangruppe abzusetzen. Daraufhin habe der Zeuge ihn dort rausgezogen, wogegen sich dieser gewehrt habe. Auch am Boden liegend habe er noch Gegenwehr ausgeübt. Ein zweiter Polizist, der dem Kollegen damals zu Hilfe kam, erklärte, es habe „gedauert, den Mann zu Boden zu bringen“. Der Anwalt des Beschuldigten erklärte, die Bierdose, die sein Mandant geworfen habe, sei „nahezu leer“ gewesen, der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung daher falsch. Zudem könne dieser nicht ausschließen, dass er am Boden liegend Bewegungen gemacht habe, er erkläre dieses Verhalten jedoch mit der Tatsache, Schmerzen bei der Fixierung durch die Beamte erlitten zu haben. Er habe sich weder losreißen noch wehren wollen, habe aus dem Affekt heraus gehandelt. Die Richterin erklärte in ihrer Urteilsverkündung, dass der Vorsatz, die Beamten mit der Dose treffen zu wollen, nicht nachweisbar sei. Die Widerstandshandlung sei aber „klar gegeben“. Sie verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen á 45 Euro.

(eva)
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