Prozess in Mönchengladbach Angeklagter hoffte auf die Feuerwehr

Mönchengladbach · Im Prozess um versuchten Mord und Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus an der Badenstraße sagte der Angeklagte, er habe niemanden umbringen wollen.

 Die Flammen schlugen am 21. Februar dieses Jahres aus dem Dach des Mehrfamilienhauses.

Die Flammen schlugen am 21. Februar dieses Jahres aus dem Dach des Mehrfamilienhauses.

Foto: Theo Titz

Ein 58 Jahre alter Mönchengladbacher hat am Montag vor Gericht die Beweggründe für seinen Selbstmordversuch dargelegt. Um diesen umzusetzen, soll er in seiner Dachgeschosswohnung ein Feuer gelegt haben, das sich rasch bis zum Spitzboden des Hauses ausgebreitet habe. Die übrigen Bewohner konnten sich im Februar dieses Jahres rechtzeitig in Sicherheit bringen. Dem Angeklagten werden nun versuchter Mord sowie Brandstiftung zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer psychiatrischen Erkrankung des Mannes aus. Dieser schilderte, dass er alles Brennbare in verschiedenen Zimmern zusammengelegt und mit einem Pinselreiniger übergossen habe. „Aber es brannte nicht, nur in der Küche, wo ich den Herd angemacht hatte, fing es an zu brennen.“ Da sei er panisch geworden, habe keine Luft mehr gekriegt und sich ins Bad gerettet. Der Mann erklärte, dass er nicht habe verbrennen wollten, er habe nur noch geatmet und gehofft, dass es vorbeigeht. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters, ob er bei der Brandlegung nicht an die anderen Bewohner des Mehrparteienhauses gedacht habe, erklärte er, es sei nicht seine Intention gewesen, jemanden umzubringen. Und: „Ich bin davon ausgegangen, dass die Feuerwehr da ist, bevor ich sterbe.“

Vorwürfe richtete er mehrmals an seinen gerichtlich bestellten Betreuer: Dieser habe ihm Kreditkarte und damit Kontozugriff verwehrt, er habe auf Grund seines abgelaufenen Personalausweises auch kein Geld in der Bank abheben können. Er sei trotz mehrerer Widersprüche gegen die Betreuung kein freier Mensch gewesen und im Dezember 2018 gegen seinen Willen eingewiesen worden. Da er in der Woche vor der Tat mit einer erneuten Unterbringung rechnete, habe er die Klingel abgestellt und sei nicht mehr nach draußen gegangen.

Der Betreuer sagte aus, dass die Gründe für den Klinikaufenthalt in dem verbal-aggressiven und sehr auffälligen Verhalten gegenüber einer Mitarbeiterin der Betreuungsstelle gelegen hätten. Der Angeklagte habe seinerzeit versucht, sich dem Unterbringungsbeschluss zu entziehen, sei in Eicken von der Polizei festgehalten worden. Befragt zu den finanziellen Möglichkeiten erklärte er, der Mann habe selbstständig über sein Geld verfügen können.

Eine Polizistin beschrieb den Mann bei einer ersten Vernehmung im Krankenhaus als sehr aggressiv. Als die Beamten ihm gesagt hätten, dass es keine Verletzten gäbe, habe er geschrien: „Warum dann so ein Aufriss, es ist doch nichts passiert?“ Der Prozess wird am 13. September fortgesetzt.

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