Beschleunigtes Verfahren bei Ladendieb Morgens bei Diebstahl erwischt, nachmittags verurteilt

Mönchengladbach · Das „beschleunigte Verfahren“ ermöglicht, Täter zeitnah zu verurteilen. Bei einem Erfurter, der erst am Freitag in Thüringen aus der Haft entlassen und gestern im Minto erneut bei einem Ladendiebstahl erwischt worden war, wurde es jetzt angewandt.

 Das Verfahren wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.

Das Verfahren wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Wenig aus seinen Fehlern gelernt zu haben scheint ein 28-Jähriger Erfurter: Erst am Freitag aus der Haft in Thüringen entlassen, wurde er bereits am Mittwoch in einem Elektronikfachmarkt im Minto erneut bei einem Diebstahlsdelikt beobachtet und am Nachmittag des gleichen Tages dem Richter vorgeführt. Möglich wird dies durch ein so genanntes „beschleunigtes Verfahren“: Bei einem einfachen Tatvorwurf und einer eindeutigen Beweislage kann die Staatsanwaltschaft eine sofortige Durchführung einer Gerichtsverhandlung beantragen. „Hier zeigt sich, wie schnell Ermittlungsbehörden und Gerichte arbeiten können, wenn ein Fall es hergibt“, so der Pressesprecher des Landgerichts Mönchengladbach, Fabian Novara.

In der Verhandlung gab der Angeklagte den Diebstahl mehrerer Videospiele sofort zu. „Ich bin ohne Mittel aus der Haft entlassen worden, bin dann nach Mönchengladbach gekommen, um mein altes Umfeld zu verlassen.“ Auf die Frage der Kammer, wieso er kein Überbrückungsgeld erhalten habe, sagte der Angeklagte, er habe noch Schulden gehabt, die davon getilgt worden seien. Eine Bekannte habe ihn für das Wochenende in einem Hotel untergebracht, seit Montag bekomme er eine Unterkunft sowie Essen bei der Diakonie. Für die kommende Woche habe er zudem einen Termin beim Jobcenter.

Nach einem Unfall, den er in der Haft erlitten habe, sei er gesundheitlich angeschlagen, jedoch nicht krankenversichert. Die Videospiele habe er gestohlen, um sie zu versetzen und von dem Geld Schmerzmittel, Magnesium sowie ein Vitaminpräparat, das er für sein Rückenleiden benötige, zu kaufen. Der gelernte Koch sowie Programmierer und Spieletester war bereits mehrfach strafrechtlich aufgefallen, wurde wegen mehrerer Diebstähle, dem Erschleichen von Leistungen sowie schwerem räuberischem Diebstahl verurteilt. Seit 2015 saß er eine mehrjährige Strafe ab.

Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, der Angeklagte habe den kürzeren, jedoch falschen Weg gewählt: „Sie sind erneut in falsche Verhaltensmuster gerutscht.“ Der Wert der gestohlenen Waren sei mit mehr als 160 Euro zu hoch, um lediglich ein paar Medikamente kaufen zu wollen. Es sei für sie nicht der gewerbsmäßige Diebstahl, auf den die Anklage lautete, aber weil er gerade erst aus der Haft entlassen worden sei und angesichts seiner Vorstrafen fordere sie acht Monate Haft. Der Vorsitzende Richter verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten Haft. Gegen ihn spreche die bereits verübten Vermögensdelikte, das bekannte Tatmuster sowie die hohe Rückfallgeschwindigkeit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort