Mordprozess in Mönchengladbach Vater des getöteten Säuglings steht nun vor Gericht

Mönchengladbach · Der Vater des im Februar 2018 getöteten Säuglings muss sich seit Donnerstag vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Baby getötet zu haben, um vorangegangene Misshandlungen zu vertuschen. Auch die Mutter steht vor Gericht.

 Der Angeklagte (l-r), ein Justizbeamter und die Verteidiger Henning Hußmann und Ingo Herbort warten in einem Gerichtssaal.

Der Angeklagte (l-r), ein Justizbeamter und die Verteidiger Henning Hußmann und Ingo Herbort warten in einem Gerichtssaal.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Kurz nach der Geburt seines kleinen Jungen soll ein Vater das Kind über Wochen gequält und dann getötet haben, um die Misshandlungen zu vertuschen. Gegen den 30-Jährigen hat am Donnerstag der Mordprozess vor dem Landgericht Mönchengladbach mit der Anklageverlesung begonnen. Der Mann ist des Mordes und der Misshandlungen von Schutzbefohlenen angeklagt.

Die 30 Jahre alte Mutter soll bei den Misshandlungen teilweise dabei gewesen sein und nicht eingegriffen haben, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag bei der Verlesung der Anklage feststellte. Die Frau habe den Tod des nur wenige Wochen alten Säuglings billigend in Kauf genommen. Sie steht wegen Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht.

Der 94 Kilogramm schwere Vater soll sich unter anderem mehrfach am Tag auf den Brust- und Bauchbereich des nur 3900 Gramm schweren Säuglings gestützt haben. Um die Misshandlungen zu vertuschen, habe er den Jungen in der Nacht zum 1. Februar 2018 ermordet, stellte Staatsanwalt Benjamin Kluck fest: Dazu habe er den kleinen Jungen in eine auf der Couch liegende Decke gedrückt, bis das Kind aufgehört habe zu atmen.

Der Junge starb den Angaben nach an einer Kombination aus erheblichem Blutverlust in der Bauchhöhle und dem Erstickungsgeschehen. Daneben seien bei dem Kind Rippenbrüche, Einblutungen an der Leber und Risse am Darm festgestellt worden. Der Vater habe den kleinen Körper nach der Tat so hingelegt, als würde der Junge schlafen.

(dpa/heif)
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