Prozess wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung: Mann will Investitionsbetrug rächen

Mönchengladbach · 25-Jähriger wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung angeklagt.

 Das Landgericht Mönchengladbach

Das Landgericht Mönchengladbach

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Ein Prozess wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung sowie gefährlicher Körperverletzung entpuppte sich jetzt schnell als spannender Krimi um den missglückten Versuch, sich bei einem Schneeballsystem verlorenes Geld zurückzuholen.

Was war passiert? Laut Anklage soll ein 25-jähriger Mönchengladbacher am 3. Jnauar 2018 einen Bekannten in dessen Wohnung in Grevenbroich besucht haben. Unter einem Vorwand soll er die Wohnung kurz verlassen und mit dem zweiten Angeklagten, einem 27-Jährigen aus Korschenbroich, sowie einer weiteren, unbekannten Person zurückgekehrt sein. Der Korschenbroicher soll dem Mann eine Pistole an den Kopf gehalten und ihn aufgefordert haben, auf elektronischem Wege Bitcoins zu überweisen. Als dieser sich weigerte, um Hilfe rief und sich zu Boden fallen ließ, sollen die Männer noch auf den Zeugen eingetreten haben, bevor sie aus der Wohnung rannten.

Unmittelbar nach der Anklageverlesung wiesen die Verteidigerinnen darauf hin, dass es eine „Vorgeschichte“ gebe und berichten davon, dass das spätere Opfer den Mönchengladbacher dazu gebracht habe, sein gesamtes Erspartes in ein Bitcoin-Projekt zu investieren, das eine hohe Rendite ohne jegliches Risiko verspreche. Der Angeklagte erklärte, mit dem Zeugen seit über zehn Jahren eng befreundet gewesen zu sein. Aus diesem Vertrauensverhältnis heraus habe er auf dessen Anregung hin Anfang September 2017 9000 Euro investiert.

Bereits Mitte September sei klar gewesen, dass er das Geld nicht wieder bekommen sollte, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Firmen-Webseite abgeschaltet hatte. Nach mehreren Nachfragen habe das spätere Opfer erklärt, dass der Mann sein Geld zurückerhalten solle, sich dann jedoch immer wieder herausgeredet.

Für die Tatnacht sei eine Teilzahlung verabredet gewesen. Vorsorglich habe er zwei Bekannte gebeten, ihn zu begleiten, um bei einer erneuten Weigerung „gegebenenfalls etwas Druck aufzubauen“. Die Situation sei jedoch eskaliert, in diesem Moment sei er in der Küche des Opfers gewesen, könne daher zum Tathergang keine Angaben machen.

Da sich das Opfer bezüglich seiner Rolle zum Geschehen um die Bitcoin.-Investitionen in Ausreden flüchtete, wird der Prozess nun  am 11. Februar mit Zeugen fortgesetzt, die ebenfalls durch die missglückte Anlage geschädigt worden sein sollen.

Wenn sich für den Angeklagten ein „berechtigter Anspruch“ an das Opfer ergeben sollte, könnte sich das strafmildernd auswirken.

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