Verkehrsregelung in Mönchengladbach Zebrastreifen mit etwas anderer Beschilderung
Mönchengladbach · Schon Kinder lernen die Bedeutung von Verkehrszeichen, alleine schon aus Sicherheit. Deswegen irritiert alles, was plötzlich anders aussieht – wie jetzt an der Viersener Straße.
Vor anderthalb Jahren hat der Edeka-Markt an der Viersener Straße eröffnet. Er gehört zu dem Gebäudekomplex „Quartier am Wasserturm“ mit Wohnungen, einem ambulanten Sport-Zentrum und einer Arztpraxis. Vor dem Einkaufsmarkt war eine Verkehrsinsel errichtet worden. Nach langen Monaten, in denen die Straße rund um die Mittelinsel noch nicht fertiggestellt war und Unebenheiten im Boden zu Stolperfallen hätten werden können, ist der Überweg seit August nun komplett.
Die Straße ist asphaltiert und mit dem Bordstein eben, der Zebrastreifen wurde aufgebracht und die entsprechenden Verkehrszeichen für den Fußgängerüberweg angebracht. Was den Blick jedoch irritiert, ist die Anbringung der blauen beleuchteten Richtzeichen für den Fußgängerüberweg, das Zeichen 350. Sie zeigen nur in eine Richtung.
Dazu sagt die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion: „Nach der Richtlinie für Fußgängerüberwege muss die Beschilderung rechts und links (oder über) der Fahrspur eingerichtet werden.“ Es werde nicht geregelt, dass die Maste hierzu immer außen in der Nebenanlage (sprich: Bürgersteig) stehen müssen. Im Gegenteil sei eine Mittelinsel, wie sie hier eingerichtet ist, auch für die Aufstellung solcher Einrichtungen ein geeigneter Ort. Durch die Leitungslagen in der Nebenanlage ließe sich an dieser Stelle auch kein Mast in der Nebenanlage realisieren.
Tatsächlich ist laut Straßenverkehrsordnung nur der Zebrastreifen als Vorschriftszeichen 293 zum Anzeigen des Fußgängerüberwegs erforderlich. Das blaue Richtzeichen kann zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zusätzlich angebracht werden. In den meisten Fällen hängt das Schild über der Fahrbahn und ist beleuchtet.
Die Gestaltung des Zebrastreifens ist allerdings genormt. Fußgängerüberwege werden mit einem 0,50 Meter breiten Strich und einer 0,50 Meter breiten Lücke ausgeführt. Ein Fußgängerüberweg soll nach den Vorgaben der Richtlinien im Normalfall vier Meter breit sein. Und Hauptsache alle kommen sicher auf die andere Straßenseite, egal wie die Schilder angebracht sind.