Urteil im Babymord-Prozess Vater von ermordetem Baby Ben muss lebenslänglich ins Gefängnis

Mönchengladbach · Baby Ben wurde nur sechs Wochen alt, der kleine Junge starb an seinen schweren Verletzungen. Sein Vater ist am Montag wegen Mordes verurteilt worden. Auch die Mutter muss ins Gefängnis.

 Dominik H. hat seinen nur Wochen alten kleinen Sohn immer wieder gequält und dann ermordet. Am Montag wurde er verurteilt.

Dominik H. hat seinen nur Wochen alten kleinen Sohn immer wieder gequält und dann ermordet. Am Montag wurde er verurteilt.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Der kleine Ben wurde über einen Zeitraum von 14 Tagen von seinem Vater misshandelt und schließlich, als die Gewaltanwendungen durch einen anstehenden Arztbesuch aufzufliegen drohten, umgebracht. Am Montag hat das Landgericht die Eltern verurteilt. Dominik H. (30), angeklagt wegen Mordes sowie schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, wurde in Abwesenheit seines Wahlverteidigers zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine Strafzumessung durch die Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“ erfolgte nicht. Die gleichaltrige Mutter, Charlene D., muss viereinhalb Jahre wegen Totschlags durch Unterlassen verbüßen. Bei der Polizei hatte H. gestanden, dass er Ben in eine Decke gedreht habe, bis dieser nicht mehr geatmet habe, um die vorangegangene Misshandlungen zu verdecken. Später erhob H. schwere Beschuldigungen gegen die Beamten, die ihn vernommen hatten: So sei er ungewollt geduzt und angeschrien und ihm ein Anwalt vorenthalten worden. Die Polizisten hätten einfach irgendetwas aufgeschrieben, was er dann unter Druck als sein Geständnis unterzeichnet habe.

Die Kammer erklärte eingangs, H. habe während der Verhandlung schwere Vorwürfe erhoben, diese könnten „nicht so ohne Weiteres stehen bleiben“. Sein Verteidiger Martin Wilke habe in seinem Plädoyer erklärt, labile Beschuldigte könnten dazu gebracht werden, falsche Geständnisse abzugeben. Justizirrtümer dieser Art seien jedoch selten. „Und hier fällt auf, dass H. gerade kein falsches Geständnis abgegeben hat“, so der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. Denn das Geständnis sei in sich stimmig und nachvollziehbar, es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass er zu etwas gezwungen worden sei. Zudem lasse es sich „ganz zwanglos“ mit den Aussagen der Rechtsmedizinerin in Einklang bringen. Diese hatte als Bens Todesursache Ersticken sowie Blutungen in die Bauchhöhle angegeben, die durch erhebliche stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Rumpf des Kindes herbeigeführt worden sein müssen. Jedes Geschehen alleine hätte zum Tod des Kindes führen können.

Eine zweite Aussage gegenüber der psychologischen Gutachterin, worin H. erklärt hatte, er habe die Taten für seine Lebensgefährtin, Charlene D. (30) auf sich genommen, wurden von ihm selbst im Rahmen der Hauptverhandlung als falsch erklärt. Er habe diese nur „aus Hass“ getätigt. Seine dritte Einlassung – dann in der Hauptverhandlung – sei laut Kammer weder glaubwürdig noch mit den übrigen Beweisen in Einklang zu bringen. Seine Erklärung zu den Notrufen, in denen er die Tatsache, dass Ben zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr atmete, trotz mehrfachen Nachfragens verschwieg, sei das „stärkste Stück“ gewesen, so Beckers.

Charlene D. (30) hingegen habe die Misshandlungen mitbekommen und nichts getan, um dem Säugling zu helfen. Sie habe die gefährlichen Handlungen, die H. an Ben vornahm, gesehen und nichts unternommen. „Es bestand kein Grund zu der Annahme, dass es gut ausgeht“, so Lothar Beckers. Dagegen habe unter anderem der Zustand des Kindes gesprochen, der sich stetig verschlechterte. Auch der Anruf bei einem Kinderarzt, von dem bis zuletzt nicht erwiesen werden konnte, ob er tatsächlich erfolgte, entlaste die Angeklagte nicht, im Gegenteil: Sie habe am Telefon unvollständige und damit unwahre Angaben gemacht und so alibihaft versucht, so zu tun, als habe sie alles versucht. Aber: Das Kind habe „bis zu seinem Tod qualvoll gelitten“, so die Kammer.

Der Pflichtverteidiger von Dominik H., erklärte, dass „mit großer Wahrscheinlichkeit“ eine Revision erfolgen wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort