Katholische Kirche in Mönchengladbach Auch Landgericht lehnt Anklage gegen Priester ab

Mönchengladbach · Die Anklage gegen einen Mönchengladbacher Priester und die Reaktion des Bistums Aachen löste im November 2019 ein Kirchenbeben in Mönchengladbach aus. Jetzt ist klar: Beide mit der Sache befassten Gerichte weisen die Anklage zurück.

 Die Anklage gegen den Priester ist nach Auffassung der Gerichte haltlos.

Die Anklage gegen den Priester ist nach Auffassung der Gerichte haltlos.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Fast genau ein Jahr ist es her, dass das Bistum Kostenpflichtiger Inhalt Aachen einen folgenschweren Brief in Mönchengladbacher Kirchen verlesen ließ. Generalvikar Andreas Frick reiste an und erklärte den Katholiken, warum ihr Pfarrer wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von seinen Pflichten freigestellt sei. Jetzt ist endgültig klar: Es wird keinen Gerichtsprozess gegen den heute 56-jährigen Pfarrer geben. Nach dem Amtsgericht Jülich hat nun auch in nächster Instanz das Landgericht Aachen die Anklage der Staatsanwaltschaft Aachen gegen den Mönchengladbacher Priester abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Beschwerde eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher.

Auch die Richter am Landgericht kamen zu dem Entschluss, dass eine Verurteilung des Priesters nicht wahrscheinlich sei. Genauso hatte auch das Jülicher Amtsgericht argumentiert. Grundlage war ein aussagepsychologisches Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass die belastende Aussage gegen den Priester nicht „belastbar belege, dass die Angaben erlebnisbasiert sind“, wie ein Gerichtssprecher sagte. Sprich: Die Angaben des vermeintlichen Opfers sind zu vage, als dass sie überhaupt überprüft werden könnten. Die Entscheidung ist damit endgültig.

Dem Priester war vorgeworfen worden, im Jahr 2003 einen damals Zwölfjährigen sexuell missbraucht zu haben – Vorwürfe, die nach Einschätzung der Richter nicht belegt sind. Dieter Breymann, Rechtsanwalt des Priesters, kritisierte das Bistum Aachen für das Vorgehen vor einem Jahr scharf: „Das hat nichts mit christlicher Nächstenliebe zu tun. Da wurde eine bürgerliche Existenz zerstört.“ Das Bistum hatte damals nur wenige Tage nach Anklageerhebung den Priester freigestellt und die Gemeinden in den Gottesdiensten informiert. Generalvikar Frick hatte betont, das Vorgehen sei angesichts des abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens „völlig alternativlos“.

Das Bistum erklärte nun, damals habe selbstverständlich die Unschuldsvermutung gegolten. „An erster Stelle standen und stehen für uns die von sexualisierter Gewalt Betroffenen und nicht der Schutz der Institution. Wir bedauern für alle am Verfahren Beteiligten sehr, dass sich die Entscheidung darüber, ob das Hauptverfahren eröffnet wird, verzögert hat. Aber wir sind sicher, dass die Staatsanwaltschaft sehr gründlich recherchiert hat“, betonte Margherita Onorato-Simonis, Leiterin der Hauptabteilung Personal des Bistums. Nun leite das Bistum die Voruntersuchung für ein Kirchenrechtsverfahren gegen den Priester ein. Bis zum Abschluss der Untersuchung bleibe der Priester vom Dienst freigestellt.

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