Verbraucherberatung Mönchengladbach Warnung vor Abzocke im Telefonshop

Mönchengladbach · Bei den Verbraucherschützern in Rheydt gehen täglich Beschwerden ein, weil Kunden in Telefonläden ungewollte Verträge oder abweichende Konditionen untergejubelt wurden. Manches sei schon kriminell, so die Experten.

 Edda Nowak und Sebastian Dreyer von der Verbraucherberatungsstelle Mönchengladbach geben Tipps für Mobilfunkverträge.

Edda Nowak und Sebastian Dreyer von der Verbraucherberatungsstelle Mönchengladbach geben Tipps für Mobilfunkverträge.

Foto: Gabi Peters

Wegen eines kaputten Netzwerkgeräts war ein Mönchengladbacher in einen Telefonladen gegangen. Als er den Shop wieder verließ, hatte er drei neue Mobilfunkverträge. Von all dem ahnte der Mann jedoch nichts, wie Verbraucherschützerin Edda Nowak berichtet, „er dachte, er hätte auf einem Touch-Pad nur einen Reparaturauftrag unterschrieben.“

Täglich kommen in die Mönchengladbacher Verbraucherberatungsstelle Beschwerden von Kunden an, die in einem Telefonladen Verträge untergejubelt bekommen haben oder sich plötzlich andere Konditionen als vereinbart ergaben. Edda Nowak: „Jedem vierten Betroffenen ist nicht bewusst, dass er einen Vertrag unterschrieben hat, jeder zweite hat plötzlich andere Konditionen.“

Ein Mönchengladbacher schildert einen besonders krassen Fall: Seine geistig behinderte Schwester hatte nach einem Besuch in einem Telefonladen plötzlich 17 Verträge und 15 Handynummern, von denen sie nichts ahnte. „Eigentlich wollte sie nur ein neues Smartphone-Modell“, berichtet er. Aufgefallen war dies erst, als die Frau, die als Gärtnerin 1000 Euro netto im Monat verdient, plötzlich Mahnungen erhielt und sich hilfesuchend an den Bruder wandte. Nach zahlreichen Telefonaten mit ständig wechselnden Ansprechpartnern an der Hotline, nicht eingehaltenen Versprechungen, Drohungen von Inkasso-Büros und schlaflosen Nächten wandte der Bruder sich an die Mönchengladbacher Verbraucherschützer.

„Das ist ein extremer Fall, aber kein Einzelfall“, sagt Sebastian Dreyer, Leiter der Verbraucherberatung in Rheydt. „Die Verkäufer in den Telefonläden bekommen Provisionen für abgeschlossene Verträge“, sagt Edda Nowak, „da ist eine einseitig gelenkte Verkaufsberatung nicht selten“. Viele Kunden denken, sie hätten ein Rücktrittsrecht. Das sei in einem Telefonladen aber seltenst der Fall, so die Verbraucherschützerin.

Unterschiedliche Tarife, Übertragungsgeschwindigkeiten, Datenvolumen, Extras – damit Ratsuchende eine Chance haben, einen für sie passenden  Handyvertrag zu finden, sind Shopbetreiber seit 2017 verpflichtet, Kunden über die wichtigsten Details vor einem Vertragsabschluss zu informieren. Edda Nowak: „Händler müssen Kunden auf ein, nach Vorgaben der Bundesnetzwerkagentur gestaltetes, Produktinformationsblatt hinweisen und dieses auch gut sichtbar auslegen oder dem Kunden aushändigen.“ Die Verbraucherschützer schickten eine Testperson in Mönchengladbacher Telefonläden. Das erschütternde Ergebnis der Stichprobe: In keinem einzigen gab es das Produktinformationsblatt direkt, nur in einem einzigen auf Nachfrage. NRW-weit sah es nicht besser aus: 301 Telefonläden wurden getestet, in nur zwei Shops gab es das vorgeschriebene Blatt, in 24 erst auf Nachfrage.

Wie Dreyer berichtet, werden häufig älteren Menschen und Migranten mit schlechten Deutschkenntnissen mehr Verträge untergejubelt als gewünscht. „Aber eigentlich kann es jeden treffen“, sagt Edda Nowak, „wir hatten hier auch schon einen Rechtsanwalt, den es getroffen hat.“

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