Strafverfahren in Mönchengladbach eingeleitet Kontrollen am Hauptbahnhof und in der Altstadt

Mönchengladbach · Bei zwei Großkontrollen in Mönchengladbach von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst sind jede Menge Verstöße aufgefallen, die nun geahndet werden. In der Altstadt wurde eine Diskothek geschlossen.

 Polizei und Ordnungsdienst kontrollierten in Mönchengladbach die Altstadt und den Hauptbahnhof,

Polizei und Ordnungsdienst kontrollierten in Mönchengladbach die Altstadt und den Hauptbahnhof,

Foto: dpa, frg fpt

Zwei Großkontrollen endeten mit Festnahmen, Strafanzeigen, Bußgeldern und einer geschlossenen Diskothek. Die Polizei hatte am Freitag den Mönchengladbacher Hauptbahnhof und den Platz der Republik ins Visier genommen. Der Kommunale Ordnungsdienst fokussierte sich auf Lokale in der Altstadt. Das Fazit beider Aktionen: jede Menge Verfahren.

Rund 50 Polizisten waren am Freitag rund um den Mönchengladbacher Hauptbahnhof im Einsatz. Im Vordergrund standen die Ziele, das subjektive Sicherheitsgefühl von Reisenden und Anwohnern zu stärken, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen sowie den Kontrolldruck gegen potenzielle Straftäter zu erhöhen. Zwischen 16 und 22 Uhr kontrollierten Bundes- und Landespolizisten am Bahnhof und am Platz der Republik 145 Personen. Das Ergebnis: zwei Festnahmen, zehn Strafanzeigen, drei Fahndungstreffer, drei Ordnungswidrigkeitsanzeigen, elf Platzverweise, sechs Fälle von sichergestellten Betäubungsmitteln, und dreimal wurden unerlaubte Waffen gefunden. Außerdem entdeckte die Polizei bei einer Person Beute aus einem Diebstahl.

Der Kommunale Ordnungsdienst kontrollierte Samstagnacht zwischen 21 und 3 Uhr mit der Polizei 30 Gaststätten in der Altstadt. Dabei stellten die Einsatzteams 24 zum Teil erhebliche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest. In vielen Lokalen seien die Hygienestandards nicht oder mangelhaft umgesetzt worden, teilte die Stadt mit. So seien zum Beispiel Abstände zwischen den Sitzplätzen nicht eingehalten worden, die Kontaktverfolgung über Gästelisten sei nicht gewährleistet gewesen oder die Maskenpflicht nicht umgesetzt worden. Eine Diskothek habe gegen das noch geltende Betriebsverbot verstoßen. Außerdem seien dort Hygienemängel festgestellt worden. Das Lokal wurde geschlossen. In allen Fällen wurden Verfahren eingeleitet.

(RP)
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